Metas Dauerkonflikt mit der EU Kommission
Der EuGH verurteilte die EU-Kommission zur Zahlung von 400 Euro Schadenersatz an einen Datenschutzaktivisten, da sie bei einer Veranstaltungs-Anmeldung über ihre Webseite personenbezogene Daten über den "Sign in with Facebook"-Button an Meta weiterleitete. Der Gerichtshof kritisierte, dass die Kommission die Datenschutzbestimmungen missachtete, da zum Zeitpunkt der Übermittlung kein Angemessenheitsbeschluss für Datentransfers in die USA vorlag. Dieser Fall unterstreicht die anhaltenden Datenschutzbedenken hinsichtlich Datentransfers an US-Unternehmen und die Schwierigkeiten der EU-Kommission, die Marktmacht von Tech-Giganten ausreichend zu regulieren.