29.11.2024
Anklage nach Angriff auf Polizistin in Berlin-Buckow

Angriff auf Polizistin in Berlin-Buckow: Anklage gegen 20-Jährigen

In der Silvesternacht wurde eine Polizistin in Berlin-Buckow angegriffen, nachdem ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn eine 15-jährige Verwandte des mutmaßlichen Täters in der Nähe des Familienanwesens angefahren hatte. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage gegen einen 20-jährigen Mann, der mutmaßlich einem Clan angehört, wegen Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, die am Steuer sitzende Polizistin mehrfach mit der Faust in Kopf und Gesicht geschlagen zu haben. Der Angriff konnte erst beendet werden, als weitere Beamte eingriffen und den Angreifer von der Polizistin wegzogen und die Autotür schließen konnten. Die Polizistin befindet sich weiterhin in ärztlicher Behandlung. Der Beschuldigte schwieg zunächst zu den Vorwürfen (Zeit). Nach dem Angriff flüchtete der Tatverdächtige, konnte jedoch später identifiziert werden. DNA-Spuren an der Schutzweste der Polizistin verstärken den Verdacht gegen den 20-Jährigen. Der Tagesspiegel berichtet, dass sich die 15-jährige Verwandte auf der Straße in der Nähe der Familienvilla befand, als sie von dem Polizeiauto erfasst wurde. Die B.Z. Berlin berichtet von einer groß angelegten Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten mit über 100 Beamten der Bundes- und Landespolizei. Dabei wurden Mobiltelefone, Unterlagen und Kleidungsstücke sichergestellt, die nun auf Spuren untersucht werden. Der 20-Jährige stellte sich erst am Tag nach der Durchsuchung auf einem Polizeiabschnitt und wurde festgenommen. Rbb24 meldet, dass bei der Durchsuchung auch Zufallsfunde gemacht wurden, die auf weitere Straftaten hindeuten könnten. Laut Staatsanwaltschaft ist der Beschuldigte polizeibekannt, war bisher jedoch nicht durch schwerwiegende Delikte aufgefallen. Der Begriff „Clankriminalität“ ist umstritten und wird von Kritikern als diskriminierend gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit angesehen.

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