Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, wurde ein Mann, der Bundeskanzler Olaf Scholz im Mai 2023 am Frankfurter Flughafen umarmt hatte, von der Staatsanwaltschaft Frankfurt angeklagt. Die Anklagepunkte lauten Gefährdung des Straßenverkehrs und Hausfriedensbruch. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte die Anklage am Donnerstag.
Der 50-jährige Mann aus Hessen war im Mai 2023 unerlaubt mit seinem Privatwagen in den Sicherheitsbereich des Flughafens gefahren und hatte sich dem Konvoi des Bundeskanzlers angeschlossen. Beim Aussteigen von Scholz umarmte er den Kanzler, bevor die Personenschützer eingreifen konnten. Dieser Vorfall löste laut FAZ eine Diskussion über die Sicherheitsvorkehrungen am Flughafen aus, und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigte Konsequenzen an.
Die Staatsanwaltschaft geht laut eigenen Angaben nicht von einer politischen oder ideologischen Motivation des Mannes aus. Er soll unter dem Einfluss von Drogen, Crack und Kokain, gestanden haben. Demnach habe er den Bundeskanzler nicht erkannt, sondern halluziniert und geglaubt, seinen Cousin zu sehen. Ähnliche Informationen wurden auch von anderen Medien, wie beispielsweise Bild, veröffentlicht. Bild berichtete am 17.12.2024, der Mann habe Scholz für einen Bräutigam gehalten.
Der WDR berichtete bereits im Mai 2023 über den Vorfall und zitierte die damalige Reaktion von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD): "Ein solcher Vorfall darf nicht passieren. Die Beteiligten werden jetzt sehr genau aufarbeiten, woran es lag, wo Fehler passiert sind, um diese in Zukunft zu vermeiden." Auch die Frage nach dem unerlaubten Zugang zum Sicherheitsbereich wurde aufgeworfen. Der WDR interviewte damals den ehemaligen Personenschützer Rainer Schanz, der davon abriet, die Situation zu überbewerten. Er betonte die Schwierigkeit der Sicherung des Flughafen-Sicherheitsbereichs und hinterfragte, wie das Auto überhaupt auf das Gelände gelangen konnte.
Focus Online berichtete am 31.05.2023 von einer Verkettung von Sicherheitspannen. Scholz selbst habe einen entscheidenden Fehler begangen, indem er die Autotür selbst geöffnet und ausgestiegen sei, bevor seine Sicherheitsleute das Umfeld überprüft hatten. Als weitere Pannen wurden das unbefugte Einführen des Fahrzeugs in den Sicherheitsbereich und das zögerliche Eingreifen der Personenschützer genannt.
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