Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München bezüglich der Insolvenz der Großmetzgerei Sieber nach einer öffentlichen Warnung durch den Freistaat Bayern zum Teil aufgehoben. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-12/19/insolvenz-nach-wurst-warnung-bgh-hebt-urteil-auf) berichtet, unterstrich der BGH die Mitwirkungspflicht des Unternehmens im Zusammenhang mit der Warnung. Im Jahr 2016 warnte der Freistaat Bayern vor allen Produkten der Metzgerei, nachdem bei Kontrollen zu hohe Listerienwerte festgestellt worden waren.
Infolge der Warnung musste die Metzgerei die Produktion einstellen und meldete kurz darauf Insolvenz an. Der Insolvenzverwalter verklagte den Freistaat Bayern auf Schadenersatz in Millionenhöhe. Das OLG München gab der Klage teilweise statt und argumentierte, die Warnung sei für verpackte und pasteurisierte Waren ungerechtfertigt gewesen und stelle eine Amtspflichtverletzung dar.
Dieser Teil des Urteils wurde nun vom BGH aufgehoben. Die Richter empfanden die Anforderungen des OLG München an die Behörde als überzogen. Die Süddeutsche Zeitung (https://www.sueddeutsche.de/bayern/bundesgerichtshof-insolvenz-nach-wurst-warnung-bgh-hebt-urteil-auf-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241219-930-322499) berichtet, der BGH argumentierte, die Beamten seien ohne entsprechende Hinweise des Unternehmens nicht verpflichtet gewesen zu recherchieren, ob auch unbedenkliche Produkte im Sortiment waren. Die Metzgerei hätte selbst auf solche Produkte hinweisen müssen.
Laut Frankfurter Landeszeitung (https://www.flz.de/insolvenz-nach-wurst-warnung-bgh-hebt-urteil-auf/cnt-id-ps-bfe2133c-cf78-4323-8781-b34d1d88f519) muss das Verfahren nun in München neu aufgerollt werden. Das OLG München muss dabei die Mitwirkungspflicht der Metzgerei berücksichtigen. Der BGH stellte klar, dass die Beamten nicht "ins Blaue hinein" ermitteln mussten, ob und welche nachpasteurisierten Produkte die Metzgerei führte. Diese Information hätte vom Unternehmen selbst kommen müssen.
Wie der Stern (https://www.stern.de/panorama/verbrechen/themen/bundesgerichtshof-4540562.html) berichtet, fand die Verhandlung am 19. Dezember 2024 statt. Weitere Informationen zum Fall und dem Verkündungstermin sind auf der Website des Bundesgerichtshofs (https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Home/home_node.html und https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/IIIZR24-23.html) verfügbar. Die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-12/05/amtspflicht-verletzt-bundesgerichtshof-prueft-wurst-warnung) und die Süddeutsche Zeitung (https://www.sueddeutsche.de/muenchen/sieber-metzger-bundesgerichtshof-freistaat-listerien-lux.3dpHKGs2VM2nerWUXXJgfyM) berichteten bereits am 5. Dezember 2024 über die bevorstehende Verhandlung vor dem BGH. Die Main-Post berichtete ebenfalls über den Fall (https://www.mainpost.de/ueberregional/).