Der Prozess gegen den ehemaligen BND-Mitarbeiter Carsten L. und seinen mutmaßlichen Komplizen Arthur E. wegen Spionage für Russland wird voraussichtlich deutlich länger dauern als ursprünglich geplant. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, hat das Berliner Kammergericht 75 weitere Verhandlungstermine bis in den Januar 2026 hinein angesetzt. (Quelle: ZEIT ONLINE)
Der Prozess begann im Dezember 2023 unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Anfangs waren Verhandlungstermine bis Juli 2024 vorgesehen, später wurde der Zeitplan bis Mitte Dezember 2024 erweitert. Nun ist klar, dass das Verfahren sich noch weit darüber hinaus erstrecken wird. Die beiden Angeklagten, Carsten L. (54) und Arthur E. (33), sitzen in Untersuchungshaft. Ihnen wird Landesverrat in besonders schwerem Fall vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, mitten im Ukraine-Krieg im Jahr 2022 geheime Dokumente und Informationen aus dem BND an den russischen Inlandsgeheimdienst FSB weitergegeben zu haben. Im Gegenzug sollen sie laut Anklage einen "Agentenlohn" von 450.000 bzw. 400.000 Euro erhalten haben. (Quelle: Süddeutsche Zeitung)
Arthur E. legte wenige Wochen nach Prozessbeginn seine Version der Ereignisse vor dem 6. Strafsenat dar. Im April äußerte sich Carsten L. erstmals zu den Vorwürfen und bestritt über seinen Verteidiger sowohl die Anklagepunkte als auch die Darstellungen seines Mitangeklagten. (Quelle: Stern) Bislang wurden an 57 Prozesstagen 45 Zeugen vernommen. Da es in dem Verfahren um zahlreiche als geheim eingestufte Informationen geht, finden die Vernehmungen teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Aufgrund der Komplexität des Falls und des "dynamischen Geschehens" ist laut Gerichtssprecherin derzeit nicht absehbar, wie viele Zeugen noch gehört werden müssen.
Der Fall hat die Sicherheitslücken innerhalb des BND deutlich gemacht und Diskussionen über die Wirksamkeit der internen Sicherheitsüberprüfungen ausgelöst. Wie die Tagesschau berichtet, hatte der ehemalige hochrangige BND-Mitarbeiter Gerhard Conrad erklärt, dass eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung der Mitarbeiter weder praktikabel noch mit den Persönlichkeitsrechten vereinbar sei. Er verwies jedoch auf bestehende Sicherheitsvorkehrungen, die beispielsweise das Kopieren von Informationen auf USB-Sticks protokollieren. (Quelle: Tagesschau) Der Fall wirft auch Fragen nach der Anwerbungspraxis und den Sicherheitsüberprüfungen des BND auf. (Quelle: Welt) Die andauernde Verhandlung und die Vielzahl der zu prüfenden Informationen verdeutlichen die Komplexität des Falls und die Schwierigkeiten bei der Aufklärung von Spionagetätigkeiten.
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