Der umstrittene Bremer Ausbildungsfonds steht vor einer gerichtlichen Prüfung. Am Montag beginnt die Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof Bremen. Wie die Zeit berichtet, wollen die Kläger – die Handelskammer, die Handwerkskammer, die Zahnärzte-, Apotheker- und Ärztekammer sowie die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen – klären lassen, ob das im März von der Bremischen Bürgerschaft verabschiedete Gesetz zur Errichtung des Fonds mit der Landesverfassung vereinbar ist. Vor dem Gerichtsgebäude wird eine Kundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Jusos erwartet.
Das Gesetz sieht vor, dass ab 2024 alle Unternehmen im Land Bremen eine Abgabe in den Ausbildungsfonds einzahlen. Ausbildungsbetriebe sollen aus diesem Fonds eine finanzielle Unterstützung für die Ausbildungskosten erhalten. Zusätzlich sollen Mittel für die Weiterbildung von Ausbildern und Ausbilderinnen sowie für Sprachkurse bereitgestellt werden. Die rot-grün-rote Landesregierung erhofft sich von dieser Maßnahme eine Stärkung der Ausbildungsbetriebe und eine positive Wirkung auf den angespannten Ausbildungsmarkt. Man wolle damit dem Fachkräftemangel entgegenwirken und jungen Menschen bessere Chancen auf eine Ausbildung ermöglichen, so ein Vertreter der Linksfraktion, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.
Die klagenden Kammern argumentieren, das Land Bremen überschreite mit dem Ausbildungsfonds seine Kompetenzen. Sie bezweifeln, dass das Gesetz das Fachkräfteproblem lösen kann und sehen darin primär eine zusätzliche finanzielle und bürokratische Belastung für die Unternehmen. Wie die Grafschafter Nachrichten berichten, kritisieren die Kammern, dass Ausbildungsplätze nicht mangels finanzieller Anreize unbesetzt blieben, sondern aufgrund fehlender Qualifikation der Bewerber und Bewerberinnen. Die Handwerkskammer Bremen betont die Notwendigkeit eines Mindestmaßes an Schulbildung für eine erfolgreiche Ausbildung. Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2021 verließen in Bremen zehn Prozent der Jugendlichen die Schule ohne Abschluss, bundesweit liegt dieser Wert bei sechs Prozent. Die Kammern sehen die Lösung des Problems daher in einer Verbesserung des Bildungssystems und nicht in der Einführung einer Ausbildungsabgabe.
Der Ausgang des Verfahrens vor dem Staatsgerichtshof bleibt abzuwarten. Rechtsexperten, wie von buten un binnen zitiert, äußern Zweifel an den Erfolgsaussichten der Klage. Bremens Arbeitssenatorin Claudia Schilling (SPD) kündigte an, die Entscheidung des Gerichts abzuwarten und das Gespräch mit den Kammern zu suchen. Beide Seiten verfolgten das gleiche Ziel – junge Menschen in Ausbildung zu bringen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken – , seien sich aber über den Weg uneins.
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