September 27, 2024
Brutaler Angriff auf Obdachlosen-Helferinnen in Düsseldorf führt zu langer Haftstrafe

Lange Haftstrafe für brutalen Angriff auf Obdachlosen-Helferinnen in Düsseldorf

In Düsseldorf ist ein 40-jähriger Mann wegen versuchten Mordes in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von 13 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Mitte Juni in einer Einrichtung der Obdachlosenhilfe die Leiterin und eine Mitarbeiterin mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt hatte. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, ging das Gericht mit dem Strafmaß um zwei Jahre über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus.

Heimtückischer Angriff schockiert

Der Verurteilte hatte zunächst bei der Heimleiterin eine Beschwerde vorbringen wollen. Als diese ihn bat, sich zu gedulden, zückte er unvermittelt ein Messer und stach auf die 63-Jährige ein. Anschließend begab er sich laut Anklage in das zur Einrichtung gehörende Café und attackierte dort eine 61-jährige Mitarbeiterin mit den Worten: "Wir haben auch noch eine Rechnung zu begleichen." Der Frau rammte er das Messer in den Hals.

Beide Opfer erlitten lebensgefährliche Verletzungen. Die 63-jährige Leiterin der Einrichtung sagte unter Tränen vor Gericht: "Ich hab' um mein Leben gekämpft. Ich dachte, ich sterbe." Auch die 61-jährige Mitarbeiterin beschrieb die traumatische Erfahrung: "Ich hatte vorher nie Meinungsverschiedenheiten mit ihm. Der war regelmäßig - eigentlich jeden Morgen - da. Er hat gefrühstückt und auch an dem Morgen wie sonst auch seine vier Eier bekommen." Warum der Mann sie angegriffen hatte, blieb ihr völlig rätselhaft.

Täter zeigt zunächst keine Reue

Der 40-Jährige, der laut dpa bereits wegen einer ähnlichen Tat vier Jahre und sieben Monate in Haft gesessen hatte, schwieg während des Prozesses zunächst zu den Vorwürfen. Erst kurz vor der Urteilsverkündung gestand er die Tat: "Ja, ich bin das gewesen. Nur umbringen wollte ich niemanden."

Obwohl der Verteidiger die Beweislage als "erdrückend" bezeichnete und kein konkretes Strafmaß forderte, blieb ein Motiv für die brutale Attacke unklar. Der Vorsitzende Richter Rainer Drees betonte: "Wir haben am Tötungsvorsatz keine Zweifel."

Vorgeschichte und psychische Verfassung des Täters

Wie der Staatsanwalt während des Prozesses ausführte, ist der Angriff auf die Obdachlosen-Helferinnen nicht die erste Gewalttat des 40-Jährigen. Bereits in der Vergangenheit war er wegen ähnlicher Delikte straffällig geworden. Das Amtsgericht Lübeck hatte ihm nach einem Vorfall sogar ein "massives Aggressionsproblem" attestiert.

Obwohl der Mann bei seiner Festnahme angab, weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss zu stehen, ergab eine Blutalkoholkontrolle einen Wert von 0,1 Promille. Hinweise auf eine mögliche Schuldunfähigkeit des Mannes konnten nicht gefunden werden, da er sich geweigert hatte, sich von einem Psychiater untersuchen zu lassen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quellen:

  • https://www.zeit.de/news/2024-09/27/lange-haft-fuer-mordversuche-an-obdachlosen-helferinnen
  • dpa
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