Ein 38-jähriger Busfahrer wurde am Freitag in Karlsfeld (Landkreis Dachau) von der Polizei angehalten, nachdem er betrunken mit seinem Auto zur Arbeit gefahren war. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, fiel der Mann einem anderen Verkehrsteilnehmer durch seine auffällige Fahrweise in Schlangenlinien auf. Die Polizei führte daraufhin eine Kontrolle durch und stellte bei dem Fahrer einen Atemalkoholwert von 3,1 Promille fest. Wie die Zeit berichtet, gab der Mann an, auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle als Busfahrer zu sein.
Die Beamten ordneten eine Blutentnahme an und beschlagnahmten den Führerschein des Mannes. Ihm droht nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Für Busfahrer, die im Dienst Personen befördern, gilt die Null-Promille-Grenze. Wie der Donaukurier berichtet, ereignete sich der Vorfall gegen 14 Uhr in der Nähe der Arbeitsstelle des Mannes. Der Fränkische Tag betont, dass der Mann anderen Autofahrern durch seine Schlangenlinienfahrt aufgefallen war.
Die Konsequenzen für den Busfahrer können weitreichend sein. Neben dem Strafverfahren drohen ihm auch arbeitsrechtliche Konsequenzen. Wie von Rueden Rechtsanwälte erläutern, liegt die Promillegrenze für Busfahrer im Dienst bei Null. Bereits ab 0,1 Promille droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Die BG Verkehr weist auf die besondere Verantwortung von Fahrern im Straßenverkehr hin und betont, dass Alkohol, Drogen und bestimmte Medikamente die Fahrtauglichkeit erheblich beeinträchtigen können. N-tv berichtet ebenfalls über den Vorfall und zitiert die Polizei mit dem Atemalkoholwert von 3,1 Promille.
Der Vorfall unterstreicht die Bedeutung von Verkehrssicherheit und die Gefahren von Alkohol am Steuer. Wie Stern.de berichtet, wurde der Mann von der Polizei kontrolliert, nachdem er Schlangenlinien gefahren war.