29.11.2024
Düsseldorfer Tabelle 2025 Moderate Anpassung des Kindesunterhalts

Geringfügige Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle für 2025

Die Düsseldorfer Tabelle, der in Deutschland maßgebliche Richtwert für den Kindesunterhalt, wird für 2025 nur moderat angepasst. Wie die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAZ) am 29.11.2024 berichtete, steigen die Unterhaltsbeträge lediglich um zwei bis acht Euro pro Monat. Der Bedarf studierender Kinder außerhalb des Elternhauses erhöht sich von 930 auf 990 Euro. Der Selbstbehalt für den Unterhaltspflichtigen bleibt unverändert.

Diese geringen Erhöhungen stehen im Gegensatz zu den deutlichen Steigerungen der letzten Jahre. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert, dass der Kindesunterhalt in den vergangenen zwei Jahren um 20 Prozent gestiegen sei, während die Löhne nicht im gleichen Maße zugelegt hätten. Dies ist auf der Webseite des ISUV und verbandsbuero.de nachzulesen. ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich bemängelt eine zunehmende Entkopplung der Unterhaltshöhe von den tatsächlichen Einkommen in Trennungsfamilien und fordert eine stärkere Berücksichtigung der realen finanziellen Verhältnisse. Ähnliche Kritik findet sich in einem Forenbeitrag auf 123recht.de vom 4. Dezember 2023, in dem ein Nutzer die Angemessenheit der Erhöhungen hinterfragt und eine Verfassungsklage in Erwägung zieht.

Grundlage für die Anpassung der Düsseldorfer Tabelle ist die neue Mindestunterhaltsverordnung. Unterhalt.com erläutert, dass Mindestunterhalt, Selbstbehalte und Einkommensstufen an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Steuerliche Freibeträge, wie Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag, beeinflussen das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen.

Der ISUV schlägt laut verbandsbuero.de zwei Lösungswege vor: Entweder die Anhebung der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle, sodass Geringverdiener nur den Mindestunterhalt zahlen müssen, oder die Festlegung, dass die Tabellenwerte nur für ein Kind gelten. Auch finanztip.de bietet Informationen zur Düsseldorfer Tabelle und deren Berechnungsgrundlagen.

Die Diskussion um die Düsseldorfer Tabelle verdeutlicht die Komplexität des Themas Kindesunterhalt. Es gilt, die Balance zwischen den Bedürfnissen der Kinder und der Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen zu wahren. Dies erfordert regelmäßige Anpassungen und eine transparente öffentliche Debatte.

Quellen:

  • Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ): https://www.faz.net/aktuell/finanzen/neue-duesseldorfer-tabelle-warum-steigt-der-kindesunterhalt-so-langsam-110142508.html
  • Finanztip: https://www.finanztip.de/duesseldorfer-tabelle/
  • ISUV: https://www.isuv.de/alle-rubriken/post/detail/News/kindesunterhalt-lohnsteigerungen-halten-nicht-schritt-mit-staendiger-unterhaltserhoehung-lohnabstan-2/
  • verbandsbuero.de: https://www.verbandsbuero.de/neues-hoeheres-existenzminimum-duesseldorfer-tabelle-auswirkungen-und-loesungsansaetze/ und https://www.verbandsbuero.de/hoeheres-existenzminimum-ab-2024-auswirkungen-auf-duesseldorfer-tabelle/
  • unterhalt.com: https://www.unterhalt.com/neuerungen-im-unterhaltsrecht.html
  • 123recht.de: https://www.123recht.de/forum/familienrecht/Verfassungsklage-gegen-neue-Duesseldorfer-Tabelle-erfolgversprechend-__f616988.html
  • Wirtschaftswoche (WiWo): https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/duesseldorfer-tabelle-was-2024-fuer-den-kindesunterhalt-gilt-und-was-2025-erwartet-wird/27968926.html
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