Die Düsseldorfer Tabelle (DTB) für 2025 wurde veröffentlicht und sieht nur moderate Steigerungen beim Kindesunterhalt vor. Wie die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (F.A.S.) am 29.11.2024 berichtete, erhöhen sich die Unterhaltsbeträge lediglich um zwei bis acht Euro pro Monat. Der Bedarf für auswärts studierende Kinder steigt von 930 Euro auf 990 Euro. Der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige bleibt unverändert. Diese minimalen Anpassungen führen zu der Frage, warum der Kindesunterhalt im Vergleich zu den Vorjahren so langsam steigt.
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert die Anpassungen der DTB, wie aus einer Meldung vom 05.10.2023 auf verbandsbuero.de hervorgeht. ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich bemängelt die Abkopplung des Kindesunterhalts von den tatsächlichen Einkommen in Trennungsfamilien und die damit verbundene Überlastung der Unterhaltspflichtigen. Ähnliche Kritik äußert der ISUV auch in einer Meldung vom 20.11.2023 auf isuv.de. Dort wird die soziale Ausgewogenheit der prozentualen Unterhaltssteigerungen infrage gestellt, insbesondere wenn Löhne und Gehälter nicht im gleichen Maße ansteigen. Die Erhöhung des Mindestunterhalts um 9 Prozent wird als nicht vermittelbar kritisiert, vor allem für Eltern der Mittelschicht mit mehreren Kindern.
Auch finanztip.de informiert über die Düsseldorfer Tabelle und bietet Rechner zur Berechnung des Kindesunterhalts an. Im Forum von 123recht.de diskutieren Nutzer die Verfassungsmäßigkeit der neuen DTB und die Erfolgsaussichten von Klagen gegen die Erhöhung. Ein Nutzer schildert, dass er bereits 105% des Unterhalts für zwei Kinder zahlt und die erneute Erhöhung angesichts seines stagnierenden Gehalts als unverhältnismäßig betrachtet (Beitrag vom 04.12.2023). Andere Nutzer betonen die Notwendigkeit, den Instanzenweg einzuhalten und die Rechtsgrundlage der DTB zu berücksichtigen.
Die Wirtschaftswoche (WiWo) berichtet, dass die Anpassung der DTB an die steigenden Lebenshaltungskosten gesetzlich vorgeschrieben ist und sich am Existenzminimumbericht der Bundesregierung orientiert. Für 2024 wird eine Anhebung des Mindestunterhalts von 502 Euro auf voraussichtlich 532 Euro erwartet. Ob die Gehaltsstufen der DTB angepasst werden, ist noch offen. Eine Anpassung des Selbstbehalts wird ebenfalls erwartet.
Die Diskussionen rund um die DTB verdeutlichen die Komplexität der Kindesunterhaltsberechnung und die Herausforderungen, die sich aus steigenden Lebenshaltungskosten und unterschiedlichen Einkommensentwicklungen ergeben. Die Forderung nach einer gerechteren Berechnung, welche die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse von Trennungsfamilien berücksichtigt, wird von verschiedenen Seiten laut.
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