September 27, 2024
Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs über kontroversen Sitzungsvorfall im Landtag

Bis zum Abend entscheidet der Thüringer Verfassungsgerichtshof über das, was der CDU-Politiker Andreas Bühl im Landtag in Erfurt als „Machtergreifung“ bezeichnet hat. Dort hatte sich der Alterspräsident, der AfD-Politiker Jürgen Treutler geweigert, einen Antrag der anderen Fraktion zu behandeln. Wie die FAZ berichtet, handelte er aus Sicht aller Fraktionen außer der AfD rechtswidrig, indem er sich über die mehrheitlich gewünschte Tagesordnung hinwegsetzte. Die CDU rief mit einem Eilantrag den Verfassungsgerichtshof in Weimar an.

Aus der CDU heißt es, Treutler habe am Donnerstag die neue Tagesordnung für die erste Landtagssitzung, die fristgerecht von der amtierenden Landtagspräsidentin Birgit Pommer (Linke) am 19. September eingereicht worden war, ignoriert. Die AfD wollte erreichen, über eine eigene Tagesordnung in den Wahlvorgang zum Landtagspräsidenten zu kommen. Denn dann hätte die Partei das weitere Geschehen beherrschen können. Denn mit einer beschlossenen Tagesordnung wäre es nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit möglich gewesen, Änderungen einzubringen. Da die AfD mit mehr als einem Drittel der Abgeordneten über eine Sperrminorität im Landtag verfügt, wäre das in einem solchen Fall nicht mehr möglich gewesen. Treutler habe auch nicht darauf reagiert, dass der Landtagsdirektor ihn darauf hingewiesen habe, dass er mit seinem Verhalten das Mehrheitsrecht und das Demokratieprinzip missachte und damit rechtswidrig handele.

Die AfD hatte auf ihrem Vorschlagsrecht für den Landtagspräsidenten bestanden, wie es in der alten Geschäftsordnung festgelegt war. CDU und BSW hatten aber einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung eingebracht, nach dem alle Fraktionen schon im ersten Wahlgang eigene Kandidaten aufstellen können. In dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der CDU-Fraktion soll Treutler verpflichtet werden, die Tagesordnung in der neuen Fassung festzustellen und den Antrag von CDU und BSW zur Abstimmung zu stellen.

Kritik an der AfD nach dem Eklat

Nach dem Eklat im Erfurter Landtag am Donnerstag ist das Verhalten der AfD und ihres Alterspräsidenten Jürgen Treutler von den anderen Fraktionen scharf kritisiert worden. Treutler hatte in der konstituierenden Sitzung des Landtags einen fristgerecht eingereichten Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung nicht zur Abstimmung gestellt, die Abgeordneten über längere Zeit nicht zu Wort kommen lassen und die Sitzung immer wieder unterbrochen. Als er sich nach vier Stunden weiterhin weigerte, die neu eingereichte Tagesordnung zu akzeptieren, rief die CDU-Fraktion den Thüringischen Verfassungsgerichtshof an. Er soll in einem Eilantrag entscheiden, wie die anstehende Wahl des Landtagspräsidenten durchzuführen ist.

Die Beschneidung des freien Mandats durch Treutler sei „ein unerträglicher Akt und bisher undenkbar in einem deutschen Parlament“, sagte Katja Wolf, Fraktionsvorsitzende des BSW. Die Sitzung habe „einen neuen Tiefpunkt des politischen Umgangs“ im Parlament markiert. Der geschäftsführende Thüringer Innenminister Georg Maier sprach sich für ein Verbotsverfahren gegen die AfD aus. Die Ereignisse im Thüringer Landtag hätten gezeigt, dass die AfD kämpferisch gegen den Parlamentarismus vorgehe. „Ich denke, dass die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegeben sind“, schrieb der SPD-Politiker auf Twitter.

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Torben Braga, sagte dazu, die Vertreter der anderen Fraktionen, auch der SPD, hätten die Sitzung

Source: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/thueringer-verfassungsgericht-entscheidet-bis-zum-abend-ueber-eilantrag-110012824.html

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