September 26, 2024
Entscheidung des BSG erweitert Definition von Arbeitsunfällen auf Heimwegen

Unfall auf Heimweg nach Ausflug kann Arbeitsunfall sein

Ein Unfall auf dem Heimweg nach einem privaten Ausflug kann unter Umständen als Arbeitsunfall eingestuft werden. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel, wie die Zeit am 26. September 2024 berichtete.

In dem verhandelten Fall war eine Frau nach einem Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung, um dort vor Arbeitsbeginn wichtige Schlüssel und Unterlagen abzuholen. Wenige Kilometer vor ihrem Ziel verunglückte sie schwer bei einem Autounfall. Die Berufsgenossenschaft und die Vorinstanzen lehnten die Anerkennung als Arbeitsunfall ab.

Das BSG entschied jedoch zugunsten der Klägerin. Demnach könne es sich um einen versicherten Betriebsweg handeln, wenn die Frau auf Anweisung ihres Arbeitgebers die Arbeitsmaterialien abholen wollte. Aber auch ohne eine solche Anweisung sei die Fahrt versichert, wenn die abzuholenden Unterlagen für die Arbeit unentbehrlich sind. Ob dies der Fall war, muss nun das Landessozialgericht klären.

Die Entscheidung des BSG hat Bedeutung für die Beurteilung von Arbeitsunfällen auf dem Heimweg. Bisher galt der Versicherungsschutz in der Regel nur für den direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Nun kann auch ein Umweg über einen sogenannten "dritten Ort" versichert sein, wenn dieser in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Arbeit steht.

Quellen:

- ZEIT ONLINE: BSG: Unfall auf Heimweg nach Ausflug kann Arbeitsunfall sein
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