September 27, 2024
Forderungen nach einem AfD-Verbot nehmen zu

Nach der turbulenten ersten Sitzung des neuen Thüringer Landtags mehren sich die Stimmen, die ein Verbot der AfD fordern. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz sprach sich in der „taz“ deutlich für ein Verbotsverfahren aus. „Der Auftritt der AfD im Thüringer Landtag folgte ein weiteres Mal dem Drehbuch der Verächtlichmachung der parlamentarischen Demokratie und ihrer Institutionen“, so Wanderwitz. Die Partei handle dabei planvoll und wirkmächtig. „Es bedarf dringend eines Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht, wie es das Grundgesetz in Artikel 21 vorsieht“, sagte der sächsische Abgeordnete. Bereits im Juni hatte Wanderwitz angekündigt, einen entsprechenden Antrag in den Bundestag einbringen zu wollen.

Auch Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sieht in den Ereignissen der ersten Landtagssitzung weitere Belege für die Möglichkeit eines AfD-Verbotsverfahrens. Die Vorgänge hätten gezeigt, dass die AfD aggressiv und kämpferisch gegen den Parlamentarismus vorgehe, schrieb er auf der Onlineplattform X. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Torben Braga, wies die Vorwürfe zurück. „Wenn sich in der gestrigen Landtagssitzung eine Fraktion so verhalten hat, dass eine aggressive Haltung zur parlamentarischen Demokratie deutlich und eine Beschädigung der Institution des Landtags und der Demokratie bewirkt wurde, dann war es mit Sicherheit nicht die AfD“, erklärte er laut einer Mitteilung.

Hintergrund der Debatte ist die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags, die am Donnerstag nach mehreren Stunden mit einem Eklat endete. Die Sitzung wurde unterbrochen, nachdem es zu einem Streit über den Ablauf der Wahl eines Landtagspräsidenten gekommen war. Die CDU-Fraktion rief das Verfassungsgericht an, um die Rechtmäßigkeit des Vorgehens des AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler überprüfen zu lassen. Das Parlament gilt nun zunächst nicht als arbeitsfähig. Die Sitzung soll am Samstag fortgesetzt werden.

Ein Verbotsantrag gegen die AfD kann vom Bundestag, der Bundesregierung oder dem Bundesrat gestellt werden. Über einen solchen Antrag müsste dann das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Kritiker eines Verbotsverfahrens warnen vor der Dauer und den ungewissen Erfolgsaussichten eines solchen Unterfangens. Zudem gebe es Bedenken, eine Partei mit hoher Wählerzustimmung zu verbieten.

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