9.11.2024
Gericht Schränkt Buchenwald-Gedenkstätte Im AfD-Streit Teilweise Ein
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AfD-Klage gegen Buchenwald-Gedenkstätte teilweise erfolgreich

Das Verwaltungsgericht Weimar hat einem Antrag der AfD gegen die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora teilweise stattgegeben. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, muss die Stiftung einen Satzteil von ihrer Webseite entfernen, in dem explizit zum Nichtwählen der AfD aufgerufen wurde. Das Gericht argumentierte, dieser Aufruf verstoße gegen das Neutralitätsgebot, da er in die chancengleiche Beteiligung an der politischen Willensbildung eingreife. Alle anderen Punkte der Klage wurden abgewiesen. Die AfD kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht einlegen.

Hintergrund des Rechtsstreits

Auslöser des Streits war ein Brief des Stiftungsdirektors Jens-Christian Wagner an Thüringer Wähler vor der Landtagswahl, in dem er seine Sorgen über die AfD äußerte. Der Brief und eine Erläuterung auf der Webseite der Stiftung wurden von der AfD als unzulässige Einmischung in den Wahlkampf gewertet.

Wagner schrieb in dem Brief unter anderem: „Mit der AfD tritt am 1. September eine Partei an, die das Leiden der Opfer des Nationalsozialismus auch in den thüringischen Konzentrationslagern Buchenwald und Mittelbau-Dora aus der Erinnerung tilgen will.“ Diese Aussage wurde vom Gericht, wie die Zeit berichtet, als „sachgerechte Bewertung, die auf einem Tatsachenkern beruht“ eingestuft. Die AfD-Fraktion bezeichnete Wagners Satz hingegen als Falschbehauptung.

Auch Wagners Bewertung des Thüringer AfD-Landeschefs Björn Höcke als „gesichert rechtsextrem“ und der Vorwurf, Höcke versuche, „die nationalsozialistische Sprache wieder salonfähig zu machen“, wurden vom Gericht als zulässige Meinungsäußerung gewertet. Das Gericht bezog sich dabei auch auf zwei Verurteilungen Höckes wegen der Verwendung von Nazi-Parolen. Wie die Zeit berichtet, ging Höcke in beiden Fällen in Revision. Der Landesverfassungsschutz stuft die Thüringer AfD als gesichert rechtsextremistisch ein.

Weitere Streitpunkte

Das Gericht erlaubte Wagner auch den Vorwurf, die AfD setze „positive Bezüge zum Nationalsozialismus“. Als Begründung führte das Gericht an, dass die AfD in ihrem Wahlprogramm ein Lied von Franz Langheinrich zitiert hatte, der nach Recherchen der „Welt“ nationalsozialistische Ideologie verbreitet und Texte im „Völkischer Beobachter“ veröffentlicht hatte.

Wagner erklärte nach dem Gerichtsbeschluss, der Schutz der Stiftung und ihrer Aufgaben lasse gegenüber geschichtsrevisionistischen Positionen keine Neutralität zu. Die AfD-Fraktion kündigte an, den Gerichtsbeschluss zu prüfen.

Quellen:

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