Hamburg steht vor einem wichtigen Wahljahr. Am 2. März 2025 wird die Bürgerschaft neu gewählt. Zeitgleich steht im Bund eine mögliche vorgezogene Neuwahl des Bundestages im Raum. Könnte diese die Hamburger Wahl beeinflussen? Wie die Zeit berichtet, sieht der Landeswahlleiter Oliver Rudolf keinen Konflikt zwischen den beiden Terminen (ZEIT ONLINE, 07.11.2024).
Die Hamburger Verfassung setzt klare Grenzen für den Wahltermin der Bürgerschaft. Demnach muss die Wahl zwischen dem 18. Dezember 2024 und dem 18. März 2025 stattfinden. Der spätestmögliche Termin wäre somit der 16. März 2025. Interessanterweise fällt dieser Termin in die Hamburger Schulferien.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) strebt eine Bundestagsneuwahl für Ende März an, wie diverse Medien, darunter auch die Süddeutsche Zeitung, berichten (Süddeutsche Zeitung, 07.11.2024). Sollte es dazu kommen, müssten die Hamburger innerhalb weniger Wochen zweimal ihre Stimme abgeben.
Landeswahlleiter Rudolf äußerte sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) eindeutig: "Der Termin der Bürgerschaftswahl am 2. März 2025 steht nach meinem Kenntnisstand nicht in Frage." Er betonte die Vorgaben der Hamburger Verfassung und den spätestmöglichen Wahltermin am 16. März 2025.
Zur Frage, ob ein früherer Termin für die Bundestagswahl, wie von der CDU gefordert, den Hamburger Wahltermin beeinflussen könnte, wollte sich Rudolf nicht äußern. Aus Respekt vor Verfassung und Verfassungsorganen sehe er sich nicht in der Position, über einen solchen hypothetischen Wahltag zu spekulieren.
Hamburg ist im kommenden Jahr das einzige Bundesland, in dem ein neues Landesparlament gewählt wird. Die Bürgerschaftswahl nimmt daher eine besondere Bedeutung im politischen Kalender 2025 ein.