September 29, 2024
Interne Konflikte der Staatsrechtslehrervereinigung im Fokus

Die „Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer“ steht vor einer Entscheidung von ungewohnter Tragweite. Wie die FAZ berichtet, haben acht ihrer Mitglieder beantragt, dass die anstehende Mitgliederversammlung sich von einem ihrer Mitglieder „distanziert“. Der Antrag richtet sich gegen Ulrich Vosgerau, Privatdozent an der Universität zu Köln, der in der Vergangenheit durch seine Nähe zur AfD und seine Tätigkeit als deren Rechtsbeistand aufgefallen war.

Die Antragsteller, darunter die frühere Verfassungsrichterin Gabriele Britz sowie renommierte Staatsrechtler wie Christoph Möllers und Christoph Schönberger, werfen Vosgerau vor, sich „in den letzten Jahren zunehmend als Begleiter rechtsextremer Kräfte in Verfassungsfragen gezeigt“ zu haben. Konkret nennen sie seine Teilnahme an einem Treffen des „Düsseldorfer Forums“ im November 2023 in Potsdam, bei dem auch der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner als Redner auftrat. Die Antragsteller distanzieren sich „davon, dass ein Mitglied der Staatsrechtslehrervereinigung seine Expertise jenen Kräften zur Verfügung stellt, die dieses Wissen dazu nutzen, die freiheitlich-demokratische Verfassungsordnung im rechtsextremen Sinne zu unterminieren.“

Vosgerau selbst weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet die Antragsteller in einer Stellungnahme gegenüber der FAZ als „Idioten“, die den „Kampf gegen Rechts‘ nun auch in die bislang unabhängige, überparteiliche und nur der Wissenschaftsfreiheit verpflichteten Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer tragen wollen“. Er kündigte bereits gerichtliche Schritte und eine öffentliche Kampagne gegen die Vereinigung an.

Die geplante Distanzierung von Vosgerau wirft ein Schlaglicht auf die internen Spannungen innerhalb der Vereinigung, die sich traditionell als überparteiliches Forum für den wissenschaftlichen Diskurs versteht. Die Satzung des Vereins sieht zwar einen Ausschluss von Mitgliedern vor, die „in grober Weise gegen die Vereinsinteressen verstoßen haben“, doch die Hürden für einen solchen Schritt sind hoch. Nach Informationen der FAZ wurde ein Ausschlussantrag gegen Vosgerau geprüft, aber letztlich als aussichtslos verworfen.

Die Causa Vosgerau wirft die Frage auf, wie sich die Vereinigung zu Mitgliedern positionieren soll, die sich politisch exponieren und deren Ansichten möglicherweise im Widerspruch zu den Grundwerten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Die Debatte über den Umgang mit extremistischen Positionen innerhalb der Wissenschaft wird durch diesen Fall neu entfacht.

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