September 27, 2024
IP-Adressen-Speicherung zur Bekämpfung schwerer Kriminalität im Fokus der Bundesrat-Debatte

Kriminalität: Debatte um IP-Adressen-Speicherung im Bundesrat

Die hessische Landesregierung wirbt im Bundesrat für eine Initiative zur Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung von Kriminalität, insbesondere Kindesmissbrauch. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, soll am Freitag über den Gesetzentwurf abgestimmt werden.

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) betonte die Bedeutung der IP-Adresse als Ermittlungsansatz, insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten wie Kinderpornografie und Kindesmissbrauch. „Das Internet ist ein Tatort, und die IP-Adresse oftmals die einzige Spur zum Täter“, wird Rhein in dem Bericht zitiert.

Hintergrund der Initiative ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2022, das die Speicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland stark einschränkte. Die Richter erklärten die damals geltende Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit EU-Recht. Allerdings räumte der EuGH gleichzeitig ein, dass die Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität unter bestimmten Bedingungen zulässig sein kann.

Rhein argumentiert, dass seit dem Urteil deutlich mehr als 38.000 Fälle hätten eingestellt werden müssen, da Ermittlungsansätze aufgrund fehlender IP-Adressen fehlten. Derzeit hänge der Ermittlungserfolg vom Zufall ab, so der Ministerpräsident. Mit dem Gesetzentwurf wolle man Schwerkriminellen das Handwerk legen.

Der hessische Vorstoß sieht eine Speicherung von IP-Adressen für die Dauer eines Monats vor. Sollte die Initiative im Bundesrat eine Mehrheit finden, muss sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) favorisiert bislang ein sogenanntes „Quick Freeze“-Verfahren. Bei diesem Verfahren würden Daten erst dann gespeichert, wenn bereits ein konkreter Verdacht auf eine schwere Straftat vorliegt.

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