September 26, 2024
Lehramtsreferendarin in Brandenburg scheitert vor Oberverwaltungsgericht

Eine Lehramtsreferendarin in Brandenburg, die aufgrund ihrer Verbindungen zu rechtsextremen Kreisen aus dem Beamtenverhältnis entlassen wurde, ist mit einer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gescheitert. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, entschied das Gericht, dass das Land Brandenburg die Ernennung wegen arglistiger Täuschung zurücknehmen dürfe, wenn die Referendarin vor ihrer Einstellung bedeutsame Umstände ihres beruflichen Werdegangs verschwiegen habe. Der Beschluss ist unanfechtbar. Zuvor war die Frau bereits mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) gescheitert.

Gemäß Oberverwaltungsgericht hatte die angehende Lehrerin zwar über ihre früheren Tätigkeiten informiert, jedoch nicht darüber, dass sie als Moderatorin für Compact TV tätig gewesen war, den Nachrichtenkanal des „Compact“-Magazins. Dieses Magazin wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2021 als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Das Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) hatte den Antrag der Frau mit der Begründung abgelehnt, sie biete nicht „die für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr der Verfassungstreue“. Das Oberverwaltungsgericht erklärte, die Rücknahme der Ernennung sei rechtmäßig, selbst wenn es möglich erscheine, dass nach Abwägung aller bekannten Umstände einer Beamtenernennung an sich nichts im Wege stünde.

Wie die MAZ Online berichtet, hatte das Bildungsministerium der angehenden Lehrerin im vergangenen Jahr das Führen der Dienstgeschäfte untersagt, nachdem der „Tagesspiegel“ über ihre Verbindungen in die rechtsextreme Szene berichtet hatte. Dem Artikel zufolge hatte die damals 29-Jährige, die an einer Schule im Landkreis Märkisch-Oderland ihr Referendariat absolvierte, mehrfach als Moderatorin für den Nachrichtenkanal des „Compact“-Magazins gearbeitet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft das Magazin als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung ein. Eine zwischenzeitliche Verbotsverfügung wurde wieder aufgehoben.

Das Oberverwaltungsgericht betonte in seinem Urteil, dass die Zurückweisung der Lehramtskandidatin durch das Land Brandenburg selbst dann rechtmäßig sei, „wenn es möglich erschiene, dass nach Abwägung aller nunmehr bekannten Umstände einer Beamtenernennung an sich nichts im Wege stünde“. Die Rücknahme der Ernennung zur Beamtin wäre also selbst dann gerechtfertigt, wenn die Frau ihre Haltung inzwischen geändert und jede Verbindung zur rechten Szene gekappt hätte. Entscheidend für das rechtmäßige Handeln des Bildungsministeriums sei die „arglistige Täuschung“ des Dienstherrn bei der Einstellung. „Das Land Brandenburg darf die Ernennung einer Lehramtsreferendarin wegen arglistiger Täuschung zurücknehmen, wenn diese vor ihrer Einstellung bedeutsame Umstände ihres beruflichen Werdegangs, nach denen sie gefragt wurde, verschwiegen hat“, erläutert das OVG. Die Beamtin habe zwar über ihre Vortätigkeiten informiert, jedoch nicht darüber, dass sie auch für Compact TV als Moderatorin gearbeitet habe. Die Möglichkeit, im Falle einer solchen „arglistigen Täuschung“ die Ernennung wieder zurückzunehmen, diene der Entschließungsfreiheit des Dienstherren.

Quellen:

- https://www.zeit.de/news/2024-09/26/umstrittene-lehrerin-scheitert-vor-oberverwaltungsgericht - https://www.maz-online.de/brandenburg/compact-tv-moderatorin-darf-nicht-lehrerin-in-brandenburg-werden-JPOCHILS5VFLNPSSWNV4ICNS3A.html
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