Ein 35-jähriger Mann aus dem Kreis Lippe ist nach einer Verfolgungsjagd mit der Polizei zu einer zweijährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, sah das Landgericht Detmold am Donnerstag nach Abschluss der Beweisaufnahme keine Möglichkeit, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kann Revision beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm einlegen.
Der Fall hatte bereits das OLG Hamm beschäftigt. Das Amtsgericht Lemgo hatte den Mann zunächst wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Fahrerflucht und versuchten Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. In der Berufung vor dem Landgericht Detmold wurde die Strafe dann auf ein Jahr und sechs Monate zur Bewährung herabgesetzt. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch erfolgreich Revision beim OLG ein.
Die Richter in Hamm rügten, dass die tätlichen Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und der Widerstand in der Vorinstanz nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Wie die dpa berichtet, hatte der Angeklagte im Mai 2021 eine Fluchtfahrt mit Geschwindigkeiten von bis zu 90 Kilometern pro Stunde hingelegt. Auslöser war der Versuch einer Polizeistreife, den Mann aufgrund der damals geltenden nächtlichen Ausgangssperre während der Corona-Pandemie zu kontrollieren. Der Mann entzog sich der Kontrolle und lieferte sich eine Verfolgungsjagd über Landstraßen, durch Ortschaften und über Rad- und Gehwege. Dabei umfuhr er zwei Polizeisperren und tötete ein Reh. Zwei Streifenwagen wurden beschädigt.
In der erneuten Verhandlung vor dem Landgericht Detmold sagten vier Polizeibeamte und eine Sachverständige zur Schuldfähigkeit des Mannes aus. Wie sich herausstellte, stand der Mann während der Fahrt unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Das Landgericht lehnte eine Bewährungsstrafe diesmal ab, da der Mann weder Reue noch Einsicht zeigte. Erschwerend kam hinzu, dass der Mann drei Monate nach der Flucht erneut durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr auffällig geworden war.
Die Möglichkeit einer erneuten Überprüfung durch das OLG Hamm besteht weiterhin. Der Verurteilte hat die Option, Revision einzulegen und das Urteil anfechten zu lassen. Bis dahin bleibt das Urteil des Landgerichts Detmold nicht rechtskräftig.
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