Ein 24-jähriger Mann hat am Morgen in Hamburg-Eimsbüttel mit einem Luftgewehr von einer Dachterrasse aus auf Flaschen auf einem gegenüberliegenden Dach geschossen. Der Vorfall ereignete sich gegen 8:00 Uhr, zum Schulbeginn eines nahegelegenen Gymnasiums. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei richteten sich die Schüsse nicht gegen Schüler. Ein Mitarbeiter der Schule alarmierte die Polizei, die den Mann in seiner Wohnung aufsuchte und die Waffe sicherstellte. Gegen den Schützen wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/29/mann-schiesst-in-schulnaehe-mit-luftgewehr-auf-flaschen) berichtete über den Vorfall und verwies dabei auf eine vorherige Berichterstattung des „Hamburger Abendblatts“.
Dieser Vorfall erinnert an ähnliche Situationen, wie beispielsweise in Konstanz, wo ein 17-Jähriger mit einer Softair-Pistole auf einem Schulparkplatz auf Flaschen schoss und sich der Polizei widersetzte, wie der Südkurier berichtet (https://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/jugendlicher-ballert-mit-softair-pistole-auf-schulparkplatz-herum;art372448,12104629). Auch in Berlin verursachte ein Mann Panik, indem er an einer Bushaltestelle in die Luft feuerte, während eine Schulklasse aus einem Bus ausstieg. Das RND berichtete über diesen Vorfall (https://www.rnd.de/panorama/berlin-mitte-mann-schiesst-an-bushaltestelle-in-die-luft-schulklasse-geraet-in-panik-7VTYZM7N6FOYLG2VU76VDAM5VQ.html).
Luftgewehre unterliegen, abhängig von ihrer Geschossenergie, dem Waffengesetz. JuraForum (https://www.juraforum.de/lexikon/luftgewehr) erläutert, dass Luftgewehre mit einer Bewegungsenergie bis zu 7,5 Joule zwar frei an Volljährige verkauft werden dürfen, das Führen in der Öffentlichkeit jedoch verboten ist. Für stärkere Luftgewehre benötigt man eine Waffenbesitzkarte, und das Führen ohne Waffenschein ist ebenfalls untersagt.
In den USA, wo die Waffengesetze deutlich liberaler gestaltet sind, kommt es immer wieder zu tragischen Vorfällen mit Schusswaffen, oft auch im Zusammenhang mit Kindern. Focus Online berichtete beispielsweise über einen dreijährigen Jungen, der sich versehentlich mit einer Pistole in den Kopf schoss (https://www.focus.de/panorama/welt/viele-fordern-haertere-waffengesetze-tragoedie-in-den-usa-kleinkind-stirbt-beim-spielen-mit-pistole_id_12244573.html).
Der Vorfall in Hamburg wirft Fragen zur Sicherheit im Umfeld von Schulen auf. Das schnelle Eingreifen des Schulmitarbeiters und der Polizei hat möglicherweise Schlimmeres verhindert. Die Behörden untersuchen derzeit die genauen Umstände des Vorfalls.
Weitere Informationen zum Thema Schusswaffen und Waffengesetzgebung finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Behörden und Institutionen.