Am 4. November 2024 ereignete sich auf der Autobahn A7 bei Malsfeld im Schwalm-Eder-Kreis ein schwerer Verkehrsunfall. Ein Personenkraftwagen kollidierte mit einem Geländewagen der Bundeswehr. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, wurden bei dem Unfall drei Personen verletzt, eine davon schwer.
Den bisherigen Erkenntnissen der Polizei zufolge erlitt der 23-jährige Fahrer des PKW während der Fahrt in Richtung Fulda einen medizinischen Notfall. Infolgedessen verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und stieß mit dem entgegenkommenden Militärfahrzeug zusammen. Der junge Mann wurde schwer verletzt und musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Wie die „Zeit“ online berichtet, wurden auch die beiden Insassen des Bundeswehrfahrzeugs, der 43-jährige Fahrer und sein 24-jähriger Beifahrer, verletzt, jedoch nur leicht.
Der PKW wurde durch den Aufprall, so die dpa, vollständig zerstört. Am Geländewagen der Bundeswehr entstand ein Sachschaden von rund 13.000 Euro. Die A7 musste in Fahrtrichtung Fulda für mehrere Stunden gesperrt werden, um die Rettungsarbeiten und die Unfallaufnahme zu ermöglichen. Die Polizei hat die Ermittlungen zur genauen Unfallursache aufgenommen.
Unfälle unter Beteiligung von Militärfahrzeugen, insbesondere solcher von NATO-Mitgliedsstaaten, werfen immer wieder rechtliche Fragen auf. Wie die Kanzlei Voigt auf ihrer Webseite erläutert, gelten für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen besondere Regelungen. So müssen diese Ansprüche innerhalb von drei Monaten bei der zuständigen Schadensregulierungsstelle des Bundes geltend gemacht werden. Ein Fall, der vom Oberlandesgericht Hamm verhandelt wurde, verdeutlicht die Komplexität dieser Situation. Ein Geschädigter hatte nach einem Unfall mit einem britischen Militärfahrzeug zunächst den falschen Ansprechpartner kontaktiert und die Frist versäumt. Die Kanzlei Voigt betont daher die Wichtigkeit, sich nach einem solchen Unfall umgehend an einen fachkundigen Anwalt zu wenden.
Unfälle mit Militärfahrzeugen sind leider keine Seltenheit. So berichtete beispielsweise „Blick.ch“ über einen Schleuderunfall in Waldstatt (Schweiz), bei dem ein PKW mit einem Armeefahrzeug kollidierte. Auch der „Rheintaler“ berichtete über einen Unfall, bei dem ein Militärfahrzeug auf der A13 mit einer Leitplanke kollidierte. Diese Beispiele zeigen, dass Militärfahrzeuge, trotz ihrer Größe und Robustheit, genauso in Unfälle verwickelt werden können wie jedes andere Fahrzeug auch.
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