Ein Mitarbeiter des Viersener Sozialamts sitzt wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Untreue in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, seit Januar 2020 in 36 Fällen durch betrügerische Handlungen Fördergelder veruntreut zu haben. Laut einem Bericht der „Zeit“ vom 29. November 2024 soll er im Namen erfundener Firmen Förderanträge gestellt und diese dann selbst bewilligt haben. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Fälle bereits verjährt sind.
Zusätzlich zum Haftbefehl wurden auch ein Durchsuchungsbeschluss und ein Vermögensarrest von über 956.000 Euro erlassen. Der Kreis Viersen schätzt den Schaden auf bis zu einer Million Euro. Der Beschuldigte war im Sozialamt unter anderem für die finanzielle Unterstützung von Arbeitgebern bei der behindertengerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen zuständig. Nach Angaben des Kreises Viersen hat der Mitarbeiter offenbar über Jahre hinweg Firmenanträge fingiert, Kostenvoranschläge, Rechnungen und Akten gefälscht und die Fördergelder auf ein von ihm kontrolliertes Konto überwiesen.
Eine Mitarbeiterin entdeckte Unregelmäßigkeiten in einer Akte, was interne Ermittlungen auslöste. Obwohl das Vier-Augen-Prinzip angewendet wurde, gelang es dem Mitarbeiter offenbar, seine Kollegen zu täuschen. Die mutmaßlich veruntreuten Gelder stammen vom Landschaftsverband Rheinland (LVR). Der Kreis Viersen legt die Beträge zunächst aus und rechnet sie später mit dem LVR ab. Der Vermögensarrest soll verhindern, dass der Beschuldigte während des Verfahrens Vermögenswerte beiseite schafft, um einer späteren Einziehung zu entgehen.
Quellen:
- Zeit Online: Haftbefehl und Vermögensarrest gegen Sozialamt-Mitarbeiter
- Stern.de: Verdacht der Untreue: Haftbefehl und Vermögensarrest gegen Sozialamt-Mitarbeiter
- Mindener Tageblatt: Haftbefehl und Vermögensarrest gegen Sozialamt-Mitarbeiter
- Rheinischer Spiegel: Kreis Viersen erstattet Anzeige wegen mutmaßlicher Untreue eines Mitarbeitenden
- Gesetze Bayern: OLG München, Beschluss v. 18.11.2021 – 7 StObWs 1-3/21
- Dewezet.de (allgemeine Informationen zum Thema)
- Strafrechtsiegen.de: Voraussetzungen der Anordnung des Vermögensarrestes