September 27, 2024
Neuer Gesetzesentwurf zur IP-Adressen-Speicherung sorgt für Diskussionen

Der Bundesrat hat am Freitag, den 27. September 2024, einen Gesetzentwurf aus Hessen zur Speicherung von IP-Adressen angenommen und an den Bundestag weitergeleitet. Der Entwurf sieht vor, dass Internetanbieter IP-Adressen und Port-Nummern für einen Monat speichern müssen, um schwere Straftaten, insbesondere die Verbreitung von Kinderpornografie, besser verfolgen zu können. As reported by F.A.Z., ist die Ampelkoalition nun gezwungen, zu dem Konzept Stellung zu beziehen.

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) betonte die Bedeutung der anlasslosen Speicherung von IP-Adressen im Kampf gegen schwere Kriminalität. „Das Internet ist ein Tatort, und die IP-Adresse oftmals die einzige Spur zum Täter“, so Rhein. Die anlasslose Speicherung von IP-Adressen ist seit Jahren ein umstrittenes Thema in Deutschland. Datenschützer kritisieren den Eingriff in die Grundrechte, während Befürworter die Notwendigkeit zur Bekämpfung schwerer Kriminalität betonen.

Der Europäische Gerichtshof hatte im September 2022 entschieden, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Die Richter erklärten aber zugleich, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen unter bestimmten Bedingungen möglich sei. Der hessische Gesetzentwurf sieht eine Speicherdauer von einem Monat vor. Dies sei ein Kompromiss, der sowohl den Belangen der Strafverfolgung als auch dem Datenschutz Rechnung trage, so die Argumentation.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) präferiert das „Quick-Freeze“-Verfahren, bei dem Daten erst dann gespeichert werden, wenn ein Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht. Wie dpa berichtet, ist Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zwar für eine rechtssichere Form der Speicherung von IP-Adressen, doch Buschmann hatte in Verhandlungen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Frage mit seiner Zustimmung zur Verlängerung der Mietpreisbremse verknüpft, die Grünen und SPD wichtig ist.

Der hessische Gesetzentwurf muss nun vom Bundestag beraten werden. Es bleibt abzuwarten, ob er dort eine Mehrheit finden wird.

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