Der November 2024 bringt eine Reihe von Neuerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, treten unter anderem das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft und neue Regelungen für den Einsatz von Drohnen. Auch der Postversand von Ausweisdokumenten wird ermöglicht.
Ab November wird der Gang zum Amt für den Erhalt von Ausweisdokumenten der Vergangenheit angehören. Sogenannte hoheitliche Dokumente, wie beispielsweise der Personalausweis, können auf Wunsch und gegen eine Gebühr per Post zugestellt werden. Dies berichtet unter anderem die Zeit.
Eine wichtige Änderung im November ist das Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November. Dadurch wird die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens im Standesamt deutlich vereinfacht. Eine einfache Erklärung genügt, Gutachten oder ärztliche Bescheinigungen sind nicht mehr erforderlich. Diese Erleichterung betrifft insbesondere transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen. Wie verschiedene Medien, darunter auch der Stern, berichten, können Anträge für die Änderung bereits seit August gestellt werden, da eine dreimonatige Frist einzuhalten ist.
Am 1. November übernimmt Anke Rehlinger (SPD), Ministerpräsidentin des Saarlandes, die Bundesratspräsidentschaft von Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns.
Zum Schutz von Wildtieren, insbesondere von Rehkitzen, wird der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras auf Feldern ab dem 20. November dauerhaft erlaubt. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Tiere, die im hohen Gras Schutz suchen, von Mähmaschinen verletzt oder getötet werden. Für den Einsatz von Kamera-Drohnen gilt grundsätzlich ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn- und Gewerbegebieten. Das Bundesverkehrsministerium hat jedoch Ausnahmen festgelegt, in denen ein Abstand von nur zehn Metern ausreichend ist.
Die rund 60.000 Beschäftigten der öffentlichen Banken erhalten ab dem 1. November eine Gehaltserhöhung. Laut der Gewerkschaft Verdi sollen die Gehälter in drei Stufen um insgesamt 11,5 Prozent steigen. Der neue Tarifvertrag gilt bundesweit für Mitarbeitende von 63 Instituten.
Ab November erhalten wirtschaftlich Tätige, sowohl Einzelpersonen als auch Gesellschaften, eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Diese Nummer soll die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden vereinfachen. Die Zuteilung der Nummer erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern. Die Angabe der Nummer ist zunächst noch nicht verpflichtend. Die Vergabe soll voraussichtlich bis 2026 abgeschlossen sein.
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