Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth begann der Prozess gegen einen 19-Jährigen, der seinen Vater während einer gemeinsamen Jagd versehentlich erschossen haben soll. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, wurde die Öffentlichkeit direkt zu Beginn der Verhandlung ausgeschlossen. Die Jugendkammer begründete diesen Schritt mit dem Alter des Angeklagten zur Tatzeit. Der Beschuldigte war damals 18 Jahre alt und galt somit rechtlich als Heranwachsender. Die ZEIT übernahm die Meldung der dpa.
Der tragische Vorfall ereignete sich am 1. Mai dieses Jahres bei einer Jagd in der Nähe von Burgbernheim im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. Der junge Mann aus Ludwigsburg soll seinen 54-jährigen Vater von hinten erschossen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag vor. Laut Behördenangaben leidet der Angeklagte an einer paranoid-halluzinatorischen Störung. Ziel des Verfahrens ist die dauerhafte Unterbringung des 19-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik, da weiterhin von ihm eine Gefahr ausgehe.
Spaziergänger entdeckten die Leiche des Vaters. Der damals 18-Jährige gestand die Tat seiner Mutter am Telefon und stellte sich anschließend der Polizei, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten. Er befand sich zuletzt bereits in psychiatrischer Behandlung. Ob bereits am Freitag ein Urteil fällt, ist aktuell noch offen.
Quellen: