September 27, 2024
Rechtliche Entscheidung über die Besitzverhältnisse eines durch Leihstute geborenen Fohlens

Das Landgericht Aurich hat die Klage eines Mannes abgewiesen, der die Besitzverhältnisse eines durch künstliche Befruchtung gezeugten Fohlens einklagen wollte. Wie die Zeit berichtet, hatte der Kläger seine Stute künstlich besamen lassen wollen, das Fohlen sollte jedoch von einer Leihstute ausgetragen werden.

Zu diesem Zweck wurde eine befruchtete Eizelle von der Stute des Klägers in die Leihstute eingesetzt. Eine tierärztliche Untersuchung ergab jedoch, dass der Embryonentransfer gescheitert sei. Daraufhin gab der Mann die Leihstute an ihre Besitzer zurück. Diese wiederum verkauften das Pferd an eine Frau, die später feststellte, dass das Tier doch trächtig war und ein Fohlen zur Welt brachte.

Der Kläger, der von der Geburt erfuhr, war der Überzeugung, dass das Fohlen ihm gehöre, da es genetisch von seiner Stute abstamme. Das Landgericht Aurich wies seine Klage jedoch ab und begründete dies damit, dass die Käuferin der Stute die neue Eigentümerin des Tieres und damit auch des Fohlens sei.

Auch eine Berufung des Mannes vor dem Oberlandesgericht Oldenburg scheiterte. Das Gericht argumentierte, dass der Mann zwar zunächst Eigentümer des Embryos gewesen sei, dieser jedoch durch das Einpflanzen in die Leihstute untrennbar mit dieser verbunden worden sei. Die genetische Abstammung des Fohlens sei in diesem Zusammenhang nicht relevant.

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