9.11.2024
Schenken und Beschenkt Werden Steuerliche und Rechtliche Aspekte

Vorsicht bei größeren Geschenken

Größere Geschenke, sei es an Familie, Freunde oder Mitarbeiter, sind oft mit Freude und Dankbarkeit verbunden. Doch neben der emotionalen Komponente sollten Schenkende und Beschenkte auch die rechtlichen und steuerlichen Aspekte im Blick behalten. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, liegt der Freibetrag für Schenkungen zwischen Eltern und Kindern bei 400.000 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Dieser hohe Freibetrag kann jedoch trügerisch sein, da alle Schenkungen innerhalb dieses Zeitraums zusammengerechnet werden. Übersteigt die Summe den Freibetrag, fällt Schenkungssteuer an. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur Geldgeschenke, sondern auch Sachzuwendungen wie Immobilien, Schmuck oder Fahrzeuge zum Schenkungsvolumen zählen.

Die Schenkungssteuer ist eine Erbschaft- und Schenkungssteuer und fällt an, wenn Vermögen unentgeltlich übertragen wird. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem sowie nach dem Wert der Schenkung. Engere Verwandtschaftsverhältnisse genießen höhere Freibeträge. So liegt der Freibetrag für Ehegatten bei 500.000 Euro, während er für Geschwister oder entferntere Verwandte deutlich niedriger ist, wie der Bankenverband in einem Artikel zu Geldgeschenken erläutert.

Auch im beruflichen Kontext spielen Geschenke eine Rolle. Mitarbeitergeschenke sind ein Ausdruck der Wertschätzung und können die Motivation steigern. Doch auch hier gilt es, die steuerlichen Regelungen zu beachten. Wie Haufe.de erläutert, sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 50 Euro monatlich steuerfrei. Aufmerksamkeiten zu besonderen persönlichen Anlässen, wie Geburtstagen oder Hochzeiten, sind bis zu einem Wert von 60 Euro steuerfrei. Übersteigen Geschenke diese Grenzen, müssen sie als geldwerter Vorteil versteuert werden. Der Arbeitgeber kann die Steuer pauschal übernehmen, was jedoch zusätzliche Kosten für das Unternehmen bedeutet. Alternativ können Betriebsmittel, wie technische Geräte oder Arbeitskleidung, verschenkt werden, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sind, wie onemate.de in einem Blogbeitrag ausführt.

Die Annahme von Geschenken im Job kann ebenfalls problematisch sein, insbesondere wenn der Eindruck der Bestechung entstehen könnte. Wie beratung.de berichtet, gibt es in vielen Unternehmen Compliance-Richtlinien, die den Umgang mit Geschenken regeln. Wertvolle Geschenke sollten generell abgelehnt werden, um den Verdacht der Beeinflussung zu vermeiden. Auch im Gesundheitswesen gelten besondere Regeln für die Annahme von Geschenken. Ärzte dürfen beispielsweise keine Geschenke annehmen, die ihre unabhängige Entscheidung beeinflussen könnten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass größere Geschenke sowohl für Schenker als auch für Beschenkte steuerliche und rechtliche Folgen haben können. Eine sorgfältige Planung und die Beachtung der geltenden Freibeträge und Regelungen sind daher unerlässlich, um unerwünschte Kosten und rechtliche Probleme zu vermeiden. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Quellen:

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