Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen 19-jährigen Mann, der seinen Vater bei einem Jagdausflug erschoss, in die Psychiatrie eingewiesen. Zum Tatzeitpunkt war der junge Mann aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig, wie die Zeit berichtet.
Die Tat ereignete sich am 1. Mai dieses Jahres in der Nähe von Burgbernheim in Mittelfranken. Der damals 18-Jährige schoss seinem 54-jährigen Vater von hinten gezielt in den Rücken. Im Anschluss gestand er seiner Mutter telefonisch die Tat und stellte sich der Polizei. Spaziergänger entdeckten die Leiche des Vaters. Der junge Mann wurde daraufhin in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. idowa.de berichtet, dass die Leiche des Vaters nahe eines Teichs gefunden wurde. Der Sohn gab den Beamten gegenüber an, eine weitere Waffe im Wasser entsorgt zu haben, welche später von Polizeitauchern geborgen wurde.
Das Gericht entschied auf eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie, da von dem 19-Jährigen aufgrund seiner psychischen Erkrankung eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Die Richter stuften die Tat als Totschlag ein, stellten aber gleichzeitig die Schuldunfähigkeit des jungen Mannes fest. Die angeordnete Unterbringung ist laut Gesetz zeitlich unbefristet, unterliegt jedoch regelmäßigen Überprüfungen. Das Urteil ist rechtskräftig. Euroherz berichtet, dass die Staatsanwaltschaft ebenfalls eine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung gefordert hatte.
Der Prozess fand größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Gericht begründete dies mit dem Alter des Angeklagten zur Tatzeit. Da er zum damaligen Zeitpunkt 18 Jahre alt und somit rechtlich noch Heranwachsender war, wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, so die Süddeutsche Zeitung. Der SWR berichtet, dass für den Prozess zwei Verhandlungstage angesetzt waren.
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