Der Wechsel von der Grundschule zur weiterführenden Schule ist ein bedeutender Meilenstein im Bildungsverlauf eines Kindes. In Nordrhein-Westfalen erhalten Eltern zum Halbjahr der 4. Klasse eine Empfehlung für die passende Schulform. Diese Empfehlung, die auf der Webseite des Schulministeriums NRW erläutert wird, dient als Orientierungshilfe und ist nicht verpflichtend. Die endgültige Entscheidung über die Wahl der weiterführenden Schule liegt bei den Eltern. Die Aufnahme an der gewünschten Schule hängt von den verfügbaren Plätzen ab.
Die Grundschulempfehlung berücksichtigt neben den Noten auch die Lernentwicklung, das Arbeitsverhalten und die individuellen Stärken des Kindes. Nach einem Beratungsgespräch mit der Grundschule melden die Eltern ihr Kind an der gewünschten Schule an. Das Schulministerium NRW klärt auf seiner Webseite, ob eine weiterführende Schule ein Kind trotz abweichender Empfehlung ablehnen darf. Dort finden sich auch Informationen zum Anmeldeprozess.
Die Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen umfasst verschiedene Schulformen: Gymnasium, Realschule, Gesamtschule, Sekundarschule und Förderschule. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Schulformen bietet das Schulministerium NRW auf seiner Webseite. Eltern finden dort auch eine Suchfunktion für weiterführende Schulen in ihrer Nähe sowie die Broschüre "Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen", die die verschiedenen Schulformen vorstellt und wichtige Informationen für die Entscheidungsfindung der Eltern bereithält.
Der Übergang zur weiterführenden Schule ist immer wieder Thema öffentlicher Diskussionen. Dabei wird unter anderem die Gerechtigkeit des aktuellen Systems und die Chancengleichheit für alle Kinder hinterfragt. Auch die Bedeutung der Grundschulempfehlung wird kritisch betrachtet. Wie die "Zeit" am 31.12.2024 berichtete, wird aktuell ein neues Verfahren für den Übergang zur Oberschule diskutiert. Details dazu sind bisher jedoch nicht bekannt.