19.12.2024
Streit um Bayerns Wolfsverordnung geht in die nächste Runde

Erneute Klage gegen Bayerns Wolfsverordnung

Der Bund Naturschutz (BN) zieht erneut gegen die bayerische Wolfsverordnung vor Gericht. Wie die Zeit berichtet, hat der Verband am Donnerstag Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht eingereicht. Grund für die Klage ist die Wiedereinführung der Verordnung im identischen Wortlaut, nachdem sie Mitte Juli aufgrund eines Formfehlers im Gesetzgebungsverfahren gekippt worden war. Der BN-Wolfsexperte Uwe Friedel erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dass die erneute Klage aufgrund der unveränderten Neuauflage der Verordnung unausweichlich sei. Die Staatsregierung hatte es zuvor versäumt, anerkannte Naturschutzverbände im Verfahren anzuhören, wie gesetzlich vorgeschrieben.

Obwohl das Gericht die Verordnung bereits einmal für ungültig erklärt hatte, ist sie Mitte Oktober wieder in Kraft getreten. Da es sich bei der aktuellen Klage des BN nicht um einen Eilantrag handelt, bleibt die Verordnung vorerst gültig. Der BN erhofft sich nun eine inhaltliche Prüfung der Verordnung durch das Gericht und sieht gute Chancen auf einen erneuten Erfolg. Friedel argumentiert, die Verordnung verstoße in mehreren Punkten gegen nationales und internationales Naturschutzrecht. Er ist zuversichtlich, dass die Staatsregierung nach einem erneuten Urteil zu einer rechtskonformen Wolfspolitik zurückkehren wird. Die sich abzeichnende Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene sei für die Verhandlung irrelevant, so der BN.

Der BN kritisiert die Verordnung scharf und führt zahlreiche Punkte an, die seiner Ansicht nach rechtswidrig sind. So hält der Verband die Annahme, ein Wolf, der sich einem Gebäude auf 200 Meter nähert, stelle automatisch eine Gefahr für den Menschen dar, für unhaltbar. Auch die Definition der Gebiete, die als nicht schützbar gelten, geht dem BN zu weit. Die Beurteilung der Schützbarkeit müsse objektiven Kriterien folgen und dürfe kein „Wunschkonzert“ der Staatsregierung sein. Ähnliche Kritikpunkte wurden auch in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags geäußert, welches die Vereinbarkeit der Verordnung mit Bundes- und EU-Recht in Frage stellt.

Auch die Bayerische Staatszeitung berichtete am 29.07.2024 über die erneute Klage und die Haltung der Staatsregierung, die an der Verordnung festhält. Der BN hatte bereits zu diesem Zeitpunkt eine erneute Klage angekündigt, sobald die Verordnung wieder in Kraft tritt. BN-Vorsitzender Richard Mergner kritisierte das Vorgehen der Staatsregierung und warf ihr Verschwendung von Zeit und Steuergeldern vor. Wie der BR am 29.07.2024 berichtete, drohte der BN bereits mit einer Klage gegen die neue Wolfsverordnung, da sie inhaltlich identisch mit der alten sei. Der BN kritisierte die darin enthaltenen Regelungen zum Abschuss von Wölfen. Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 16.12.2024 über einen ähnlichen Fall, in dem der BN Klage gegen eine Biber-Verordnung einreichte, die Abschüsse von Bibern ermöglichte. Diese Verordnung wurde vom Verwaltungsgericht Augsburg gekippt, da der BN nicht in die Entscheidung einbezogen worden war.

Die FLZ berichtete am 19.12.2024 ebenfalls über die erneute Klage des BN gegen die Wolfsverordnung und zitierte BN-Wolfsexperte Uwe Friedel zur Begründung der Klage. LTO berichtete am 15.10.2024 über die Wiedereinführung der Wolfsverordnung und die angekündigte Klage des BN. Der Artikel erwähnte auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Auf der Webseite des Bund Naturschutz findet sich eine Pressemitteilung vom 15.10.2024, in der der BN die erneute Klage ankündigt und die Staatsregierung kritisiert. Stern.de berichtete am 16.12.2024 ebenfalls über die Klage des BN gegen die Biber-Verordnung und zog Parallelen zur Wolfsverordnung.

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