23.11.2024
Strobls Ablehnung einer Waffenbesitzgrenze für Jäger in Baden-Württemberg

Debatte um Waffen-Obergrenze für Jäger in Baden-Württemberg

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) lehnt die Forderung der Grünen nach einer Obergrenze für Waffenbesitz bei Jägern ab. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, erklärte Strobl, eine solche Änderung des Waffenrechts zu Lasten der Jäger werde es mit der CDU nicht geben. Er wolle weder zusätzliche Bürokratie schaffen, noch das Misstrauen gegenüber Jägerinnen und Jägern stärken. Wie die "Zeit" am 23. November 2024 berichtete, befürchtet Strobl durch eine Obergrenze zusätzliche Bürokratie und eine Stärkung des Misstrauens gegenüber Jägern.

Auslöser der Debatte ist die Forderung der Grünen nach einer Reduzierung der Waffen im Land. Anlass dazu gab unter anderem ein Vorfall in Albstadt, bei dem ein Jäger mit legal erworben Waffen seine Familie und sich selbst tötete. Laut Stuttgarter Nachrichten besaß der Täter 32 Waffen. Die Grünen fordern nun eine Obergrenze, insbesondere für Langwaffen. Der Grünen-Politiker Oliver Hildenbrand argumentiert, je weniger Waffen im Umlauf seien, desto sicherer sei die Gesellschaft. Hildenbrand, zitiert in der Süddeutschen Zeitung, hält die unbegrenzte Anzahl an Langwaffen, die Jäger besitzen dürfen, für „abenteuerlich“. Er befürchtet, dass Jäger zu Waffensammlern werden könnten. Laut einer Anfrage der Grünen an das Innenministerium, über die die Stuttgarter Nachrichten berichten, besitzen 234 von rund 49.000 Jägern in Baden-Württemberg mehr als zehn Langwaffen. 62 Jäger besitzen mehr als die erlaubten zwei Kurzwaffen. Dies ist nur mit einem "besonderen Bedürfnis" möglich, welches in Einzelfällen genehmigt wird, wie das Innenministerium laut stern.de mitteilte.

Für Langwaffen existiert im Gegensatz zu Kurzwaffen, für die es eine gesetzliche Obergrenze gibt, keine zahlenmäßige Beschränkung. Das Innenministerium betont laut Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), dass die Waffenbehörden sensibilisiert seien, ein „Waffenhorten ohne sachlichen Grund“ zu vermeiden. Es gebe jedoch kein einheitliches Vorgehen der Behörden. Teilweise erfolge eine Bedürfnisprüfung ab der elften Langwaffe, teilweise erst ab einer höheren Anzahl. Oft werde geprüft, ob sich bereits gleichwertige Langwaffen im Besitz des Jägers befinden, so die Stuttgarter Nachrichten. Der Landesjagdverband argumentiert, dass Jäger Waffen verantwortungsvoll nutzten und verschiedene Jagdmethoden und Wildarten unterschiedliche Waffen erforderten. Hauptgeschäftsführer René Greiner, zitiert in den Stuttgarter Nachrichten, bezeichnet Waffen als „Werkzeuge“ für Jäger, „um ihr Handwerk auszuüben“. Das Innenministerium verweist laut "Zeit" darauf, dass das Waffengesetz ein Bundesgesetz ist und Änderungen daher vom Bundesgesetzgeber beschlossen werden müssten.

Quellen: - Zeit Online - Stern.de - Frankfurter Allgemeine Zeitung - Stuttgarter Nachrichten - Süddeutsche Zeitung - Badische Zeitung
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