September 27, 2024
Telegram-Kanal als kriminelle Vereinigung: Urteil gegen Reichsbürger

Prozess: Kriminelle Vereinigung per Telegram: Reichsbürger verurteilt

Das Landgericht München I hat einen sogenannten Reichsbürger zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, sah es die zuständige Strafkammer als erwiesen an, dass der Angeklagte als Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung agierte und sich darüber hinaus einer Vielzahl weiterer Straftaten schuldig gemacht hat. Das Gericht folgte mit diesem Urteil weitgehend dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, über seinen Telegram-Kanal, dem sich zahlreiche Abonnenten angeschlossen hatten, seine Leser zu Telefon- und Mail-Attacken auf Behördenmitarbeiter aufgefordert zu haben. Das Gericht stufte den Betrieb des Kanals als mitgliedschaftliche Betätigung in einer kriminellen Vereinigung ein.

Der Verurteilte ist Anhänger verschiedener Verschwörungstheorien, die sich unter anderem an der sogenannten Reichsbürgerszene orientieren. Über seinen Telegram-Kanal verbreitete er regelmäßig aus seiner Sicht unzulässige behördliche Vorgänge und forderte seine Leser dazu auf, die entsprechenden Behörden mit Anrufen und E-Mails zu "bombardieren" und "kaltzustellen".

Tatsächlich kam es daraufhin zu Bedrohungen, Beleidigungen und versuchten Nötigungen von Behördenmitarbeitern. Auch der Angeklagte selbst beleidigte in Telefonaten Mitarbeiter von Behörden und Arztpraxen mit unflätigen Ausdrücken. Die Anrufe der Kanal-Follower führten laut Gericht zu erheblichen Einschränkungen im Betriebsablauf einiger Behörden, die teilweise über mehrere Tage geschlossen bleiben mussten. Bei einigen Betroffenen führten die Vorfälle zu erheblichen psychischen Beeinträchtigungen.

Die Einordnung des Telegram-Kanals als kriminelle Vereinigung im Sinne des Strafgesetzbuchs ist ein bemerkenswerter Aspekt in diesem Urteil. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Einrichtung des Kanals auf einer verschwörerischen Weltanschauung beruhte und den Mitgliedern die Möglichkeit zur aktiven Beteiligung bot. Der Zweck dieser Vereinigung sei die Begehung von Straftaten zulasten von Behördenmitarbeitern gewesen. Der Angeklagte habe als Rädelsführer agiert und den Kanal auch genutzt, um öffentlich zu Straftaten aufzufordern.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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