September 27, 2024
Treutler und die rechtliche Unantastbarkeit im Parlament

Treutler und die Immunität des Wortes: Keine strafrechtlichen Konsequenzen für AfD-Alterspräsidenten

Trotz heftiger Kritik an seinem Vorgehen bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags muss der AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten. Selbst wenn der Thüringer Verfassungsgerichtshof ihm verfassungswidriges Verhalten bescheinigen sollte, bliebe er von strafrechtlicher Verfolgung verschont. Dies erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur und betonte: „Es gibt keine Strafnorm, die er verletzt haben könnte.“

In den sozialen Medien machen zwar Behauptungen die Runde, es seien bereits Strafanzeigen gegen Treutler gestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Erfurt, die für die Bearbeitung solcher Anzeigen zuständig wäre, bestätigte jedoch, dass bislang keine Anzeigen eingegangen seien.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft betonte die Bedeutung der Indemnität für Abgeordnete im Kontext der Demokratie. Diese Regelung schützt Parlamentarier davor, für ihre Entscheidungen und Äußerungen im Parlament strafrechtlich belangt zu werden. „Jede Verabschiedung eines Gesetzes birgt ja das Risiko, dass ein Verfassungsgericht dieses Gesetz ganz oder teilweise für verfassungswidrig erklärt“, so der Sprecher. Die Angst vor strafrechtlicher Verfolgung würde die Demokratie lähmen und die Arbeit der Abgeordneten behindern.

Die Indemnität ist in Deutschland in Paragraf 36 des Strafgesetzbuchs verankert. Dort heißt es: „Mitglieder des Bundestages, der Bundesversammlung oder eines Gesetzgebungsorgans eines Landes dürfen zu keiner Zeit wegen ihrer Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die sie in der Körperschaft oder in einem ihrer Ausschüsse getan haben, außerhalb der Körperschaft zur Verantwortung gezogen werden.“ Eine Ausnahme bilden lediglich Aussagen, die den Tatbestand der verleumderischen Beleidigung erfüllen.

Treutler hatte am Donnerstag die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags als Alterspräsident geleitet. Dabei sah er sich dem Vorwurf ausgesetzt, die Fraktionen von CDU, BSW, Linke und SPD in ihren verfassungsrechtlich garantierten Rechten beschnitten zu haben. Konkret ging es um einen Geschäftsordnungsantrag dieser Fraktionen, mit dem sie eine Änderung der Geschäftsordnung zur Wahl des Landtagspräsidenten erreichen wollten. Treutler weigerte sich jedoch mehrfach, diesen Antrag aufzurufen, obwohl er unter anderem vom parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Bühl, dazu aufgefordert wurde.

Die CDU und Bühl haben inzwischen den Thüringer Verfassungsgerichtshof angerufen. Sie wollen erreichen, dass Treutler den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung „unverzüglich aufzurufen und zur Abstimmung zu stellen“ hat. Wie der Gerichtshof entscheiden wird, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass Treutler selbst dann nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss, wenn der Gerichtshof sein Verhalten als verfassungswidrig einstuft. Die Indemnität schützt ihn vor strafrechtlicher Verfolgung, da sein Handeln im Rahmen seiner Tätigkeit als Alterspräsident stattfand.

Quellen:

    - https://www.zeit.de/news/2024-09/27/treutler-muss-keinen-strafprozess-fuerchten - dpa
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