Der ehemalige US-Präsident Donald Trump hat eine Klage gegen die Meinungsforscherin Ann Selzer, die Regionalzeitung „Des Moines Register“ und deren Mutterkonzern Gannett eingereicht. Er wirft ihnen „dreiste Wahlbeeinflussung“ im Zusammenhang mit einer kurz vor der Präsidentschaftswahl veröffentlichten Umfrage vor und fordert Schadenersatz in unbekannter Höhe (FAZ). Die Umfrage von Selzer, die im "Des Moines Register" erschien, sah Trumps Gegenkandidatin Kamala Harris in Iowa mit drei Prozentpunkten Vorsprung. Dieses Ergebnis widersprach Trumps vorherigen Siegen in Iowa und nährte laut FAZ die Hoffnungen der Demokraten auf ein knappes Rennen (FAZ, Deutschlandfunk). Trump betrachtet die Veröffentlichung der Umfrage als gezielte Wahlmanipulation (Deutschlandfunk).
Die „Des Moines Register“ weist die Vorwürfe als „unbegründet“ zurück und betont, dass die Umfrageergebnisse nicht die tatsächliche Differenz zwischen Trump und Harris im Wahlergebnis widerspiegelten (Spiegel). Die Zeitung veröffentlichte sowohl die Rohdaten der Umfrage als auch eine technische Erklärung von Selzer und verteidigt ihre Berichterstattung (Spiegel, AFP via Spiegel).
Das für Meinungsfreiheit eintretende Knight-Institut an der Columbia-Universität kritisiert Trumps Klage als weiteren Versuch, die Presse an der Berichterstattung über wichtige öffentliche Themen zu hindern (FAZ). Auch Rechtsexperten bezweifeln den Erfolg der Klage. So rechnet Juraprofessor Rick Hasen von der Universität von Kalifornien aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Schutzes der Meinungsfreiheit in den USA nicht mit einem Erfolg (FAZ).
Die Klage folgt kurz nach einem millionenschweren Vergleich zwischen Trump und ABC News in einem Verleumdungsfall (Focus Online). ABC News zahlte 15 Millionen Dollar an eine von Trump bestimmte Stiftung oder ein Museum, entschuldigte sich öffentlich und übernahm eine Million Dollar Anwaltskosten. Trump hatte geklagt, nachdem Moderator George Stephanopoulos behauptet hatte, Trump sei wegen der Vergewaltigung der Journalistin E. Jean Carroll schuldig gesprochen worden. Tatsächlich wurde Trump 2023 in einem Zivilprozess wegen sexuellen Missbrauchs, nicht wegen Vergewaltigung, verurteilt (Focus Online).
Quellen:
- https://www.faz.net/aktuell/politik/us-wahl/trump-verklagt-meinungsforscherin-und-regionalzeitung-wegen-wahlumfrage-110181725.html
- https://www.deutschlandfunk.de/trump-verklagt-regionalzeitung-100.html
- https://www.bild.de/politik/ausland-und-internationales/trump-verklagt-zeitung-wegen-bericht-ueber-schwache-umfragewerte-676223bba34dcb59b6665c70
- https://www.spiegel.de/ausland/donald-trump-verklagt-regionalzeitung-aus-iowa-wegen-wahlumfrage-a-31238f3c-9521-44be-a088-8ada5bf186f1
- https://www.focus.de/panorama/welt/es-geht-um-eine-umfrage-trump-verklagt-meinungsforscherin-und-regionalzeitung_id_260570949.html
- https://www.sueddeutsche.de/politik/usa-news-liveblog-trump-waehlerbefragung-klage-iowa-li.31681350
- https://www.watson.ch/international/donald-trump/461654614-trump-verklagt-zeitung-in-iowa-wegen-umfrage-vor-wahl