Ein 38-jähriger Mann ist am Donnerstag in Ulm von der Polizei kontrolliert worden, nachdem er durch wiederholtes Gasgeben und quietschende Reifen aufgefallen war. Ein Alkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von zwei Promille, wie die Polizei mitteilte. Der Mann gab laut Die Zeit an, nur eine Probefahrt machen zu wollen.
Bei der Kontrolle stellte sich zudem heraus, dass der 38-Jährige keinen gültigen Führerschein besitzt. Laut Polizei war er bereits vor zwei Wochen ohne Fahrerlaubnis am Steuer erwischt worden. Das Fahrzeug war darüber hinaus nicht zugelassen. Wie ka-news berichtet, stellt Fahren ohne Fahrerlaubnis keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat dar.
Fälle von Alkohol am Steuer und Fahren ohne Führerschein sind leider keine Einzelfälle. Der Nordkurier berichtete am 26. November 2024 über einen 66-jährigen Wiederholungstäter in Schwerin, der mit 2,27 Promille am Steuer erwischt wurde. Auch der Merkur berichtete am 30. Oktober 2024 von einem 42-Jährigen, der nach Schlangenlinien auf der B11 mit knapp zwei Promille und ohne Führerschein angehalten wurde. Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequentes Vorgehen gegen solche Vergehen für die Verkehrssicherheit ist.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein schwerwiegendes Delikt mit empfindlichen Strafen. Wie bussgeldkatalog.org ausführt, droht bei wiederholtem Fahren ohne Führerschein in der Regel eine Freiheitsstrafe. Gemäß § 21 StVG kann diese bis zu einem Jahr betragen. Neben der Freiheitsstrafe drohen weitere Sanktionen wie Punkte in Flensburg, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) und eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.