2.11.2024
Weniger Bürokratie für kleine Fastnachtsfeste in Baden-Württemberg

Narren dürften sich freuen: Einfachere Regeln für Fastnachtsfeste in Baden-Württemberg

Der bürokratische Aufwand für Fastnachtsveranstaltungen in Baden-Württemberg soll reduziert werden. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, hat das Verkehrsministerium Baden-Württemberg gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden einen Leitfaden erarbeitet, der Vereinfachungen für kleinere Fastnachtsfeste vorsieht. Demnach sollen Veranstaltungen mit weniger als 500 Teilnehmenden ein deutlich einfacheres Genehmigungsverfahren durchlaufen.

Konkret bedeutet dies, dass für diese Veranstaltungen mehrjährige Genehmigungen erteilt werden sollen. Wie das Ministerium mitteilte, müssen die Veranstalter somit nicht mehr jedes Jahr einen neuen Antrag stellen. Zusätzlich sollen Vereine, die Umzüge mit weniger als 500 Teilnehmenden organisieren, von den Kosten für die notwendigen Verkehrsschilder befreit werden. Verkehrs-Staatssekretärin Elke Zimmer (Grüne) erklärte, Ziel sei es, die Fastnachtstradition zu fördern und die Planung für die Vereine zu erleichtern. Ähnliche Informationen wurden auch vom SWR und der Tagesschau veröffentlicht. So berichtete der SWR am 30.10.2024 über die neuen Regelungen und zitierte ebenfalls Elke Zimmer. Die Tagesschau veröffentlichte am selben Tag einen Artikel mit vergleichbaren Informationen.

Roland Wehrle, Präsident der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte, begrüßte die neuen Regelungen als "erste Erleichterungen", wie die dpa berichtet. Er betonte jedoch auch, dass die Vorbereitungen für die Fastnacht 2025 bereits in vollem Gange seien und die neuen Regeln daher „in letzter Sekunde“ kämen. Als weiterhin "unbefriedigend" bezeichnete Wehrle die unklare Kostentragung für die verkehrsrechtlichen Maßnahmen bei größeren, traditionellen Brauchveranstaltungen mit Tausenden von Teilnehmern. Er verwies auf Bayern, wo Zünfte unter anderem bei Gema-Gebühren und Versicherungen unterstützt würden.

Das Verkehrsministerium betonte laut dpa, dass der Prozess noch nicht abgeschlossen sei. Staatssekretärin Zimmer erklärte: "Nach der Saison schauen wir, was sich bewährt und welche Verbesserungen im kommenden Jahr noch möglich sind." Die Fastnachtssaison in Baden-Württemberg beginnt am 6. Januar und endet am Aschermittwoch. Obwohl der offizielle Start erst am Dreikönigstag ist, fiebern einige Zünfte bereits dem 11.11. mit kleineren Treffen und Aktionen entgegen. Das Tragen von Masken und Kostümen ("Häs") in der Öffentlichkeit ist an diesem Tag jedoch weiterhin untersagt. Der 11.11. als Start der fünften Jahreszeit hat seinen Ursprung im rheinischen Karneval.

Die schwäbisch-alemannische Fastnacht ist stark traditionell geprägt. Die Narren verkörpern häufig Figuren aus der lokalen Geschichte, Fabelwesen oder Tiere und tragen oft kunstvoll geschnitzte Masken. An einigen Orten sind jedoch auch Einflüsse des rheinischen Karnevals mit Figuren wie Prinz und Prinzessin oder Tanzgarden zu beobachten.

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