5.12.2024
Wertmarke im ÖPNV Teurer ab 2025

Teurere Nahverkehrsnutzung für Menschen mit Behinderung ab 2025

Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, werden die Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Menschen mit Behinderung ab 2025 steigen. Der Eigenanteil für die Wertmarke erhöht sich. In Berlin steigt dieser beispielsweise von 91 auf 104 Euro jährlich, laut dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (Zeit Online, 05.12.2024).

Die Wertmarke ermöglicht Menschen mit bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Dazu gehören die Merkzeichen "G" (Gehbehinderung), "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) und "Gl" (Gehörlosigkeit). Kostenfrei bleibt die Wertmarke weiterhin für Personen mit den Merkzeichen "H" (Hilflosigkeit) und "Bl" (Blindheit) (einfach-teilhaben.de). Auch bestimmte einkommensschwache Personen, Asylbewerber und Kriegsbeschädigte sind von der Eigenbeteiligung befreit (soziales.niedersachsen.de).

Festgelegt wird die Höhe des Eigenanteils für die Wertmarke vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Zuletzt wurde dieser im Januar 2021 angepasst (Stern.de, 05.12.2024). Ab Januar 2025 gilt die Erhöhung auf 104 Euro pro Jahr. Die Wertmarke ist für sechs oder zwölf Monate erhältlich. Der aktuelle Halbjahrespreis von 46 Euro steigt ab Januar 2025 auf 53 Euro (soziales.niedersachsen.de).

Neben der Wertmarke gibt es weitere Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung im öffentlichen Verkehr. Beispiele hierfür sind barrierefreie Haltestellen und Fahrzeuge, reservierte Sitzplätze und die Möglichkeit der Nutzung von Rufbussen oder Taxen (enableme.de). Die Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV bleibt jedoch aufgrund von Faktoren wie Finanzierungsproblemen und Personalmangel in den Kommunen schwierig (aktion-mensch.de). Während Neubauten in der Regel barrierefrei gestaltet sind, stellt die Umrüstung bestehender Haltestellen und die Beschaffung neuer Fahrzeuge eine große Herausforderung dar.

Im Fernverkehr der Deutschen Bahn gelten andere Regelungen. Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 können vergünstigte BahnCards erwerben. Begleitpersonen von Menschen mit dem Merkzeichen "B" fahren im Fernverkehr kostenlos mit (betanet.de).

Quellen:

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