Am 19. Dezember 2024 wurde ein Reporter des Nachrichtenmagazins „Spiegel TV“ im Berliner Verwaltungsgericht Opfer eines tätlichen Angriffs. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) berichtet, schlug ihm ein Mitglied der bekannten Großfamilie Al-Zein ins Gesicht. Der betroffene Journalist, Thomas Heise, berichtet seit Jahren über Clankriminalität und erlitt durch den Faustschlag Verletzungen, die im Krankenhaus behandelt werden mussten.
Der Angriff ereignete sich nach einer Verhandlung zur Einreisesperre gegen den Clanchef Mahmoud Al-Zein. Die F.A.Z. schildert, wie Heise sich nach dem Angriff zusammen mit zwei Mitarbeitern der Berliner Ausländerbehörde in einen Raum des Gerichtsgebäudes flüchtete und diesen erst nach Eintreffen des Wachpersonals wieder verließ. Die Berliner Polizei bestätigte der F.A.Z. Ermittlungen wegen Körperverletzung.
Gegenstand der Verhandlung war der Wunsch Mahmoud Al-Zeins, nach Deutschland zurückkehren zu dürfen. Al-Zein, dessen Asylantrag abgelehnt wurde, reiste Anfang 2021 unter dem Druck der Behörden in die Türkei aus. Bereits 1988 stand seine Ausweisung an. Der Spiegel berichtet über Al-Zeins lange Liste an Vergehen, darunter Diebstahl, räuberischer Diebstahl und Körperverletzung. Bis 2021 entzog er sich wiederholt der Abschiebung. Nach seiner Ausreise verhängten die Behörden eine siebenjährige Einreisesperre, gegen die er nun vor dem Verwaltungsgericht vorging. Laut Spiegel hoffte Al-Zein auf eine Rückkehr nach Deutschland im Sommer 2025.
Die Anwesenheit eines Journalisten bei der Verhandlung schien die Vorsitzende Richterin nicht zu begrüßen. Sowohl der Spiegel als auch die F.A.Z. berichten, dass sich die Richterin bei den anwesenden Familienmitgliedern dafür entschuldigte, die Presse nicht über den Termin informiert zu haben. Der Spiegel spekuliert, dass dieses Verhalten die Clanmitglieder zu dem Angriff ermutigt haben könnte. Zunächst wurde versucht, Heise den Zugang zum Saal zu verwehren, bevor es dann zu der tätlichen Auseinandersetzung kam. Der Anwalt der Familie Al-Zein wollte sich zu dem Vorfall nicht äußern.
Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte der F.A.Z. die Verhandlung am Dienstag im Sitzungssaal 4304. Bezüglich der Sicherheitsvorkehrungen erklärte das Gericht, dass die Sitzungsleitung darüber entscheide. In diesem Fall seien „keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen über die an der Eingangspforte hinausgehenden Kontrollen getroffen“ worden. Heise hatte sein Erscheinen am Vortag angekündigt, was der Vorsitzenden Richterin auch mitgeteilt worden war. Die herbeigerufenen Wachtmeister begleiteten den Journalisten auf dessen Bitte zum Ausgang. Auf die Frage nach einer Strafanzeige erwiderte Heise zunächst, er werde sich dies überlegen. Später informierte er die Pressestelle des Gerichts über den Vorfall und seinen Gang ins Krankenhaus. Gegen den mutmaßlichen Angreifer wird ein Hausverbot geprüft. Zu den Äußerungen der Richterin während der Verhandlung äußerte sich das Gericht aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit nicht.
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