4.11.2024
Ausreisearrest für Intensivtäter CDU und Grüne im Disput
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Migration: Ruf nach Arrest für ausländische Intensivstraftäter

Die Debatte um den Umgang mit ausländischen Intensivstraftätern in Rheinland-Pfalz hat erneut an Fahrt gewonnen. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, fordert der CDU-Generalsekretär Johannes Steiniger einen zentralen Ausreisearrest für ausländische Intensivtäter. Steiniger kritisiert die grün-geführte Landesregierung für ihren aus seiner Sicht mangelnden Handlungswillen in dieser Frage. „Die Landesregierung hat immer noch keinen Plan, wie mit Intensivstraftätern und Dauerkriminellen umgegangen wird“, zitiert ihn die dpa.

Steiniger argumentiert, dass die Verteilung von ausreisepflichtigen Intensivstraftätern auf die Kommunen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nicht erhöhe, sondern im Gegenteil beschädige. Er schlägt einen zentralen Ausreisearrest vor, in dem die Täter bis zu ihrer Ausreise untergebracht werden sollen. „Die Wände nach Deutschland sind zu und eine Wand ist offen“, so Steiniger laut dpa. „Das heißt, der ausreisepflichtige Intensivstraftäter darf gerne in sein Heimatland, aber ansonsten ist er in diesem Ausreisearrest.“

Das Integrationsministerium in Mainz, geführt von Katharina Binz (Grüne), verweist auf rechtliche Hürden bei der Umsetzung eines solchen Ausreisearrests. Wie die Zeit berichtet, erklärte das Ministerium, die Verteilung asylsuchender Menschen auf die Kommunen erfolge nach den Bestimmungen des Asylgesetzes. Die Wohnpflicht in den Landesaufnahmeeinrichtungen ende grundsätzlich nach spätestens 18 Monaten, für Familien mit minderjährigen Kindern nach längstens sechs Wochen. Danach seien die Personen auf die Kommunen zu verteilen.

Abschiebehaft sei laut Integrationsministerium in der Gewahrsamseinrichtung des Landes in Ingelheim aktuell nur zulässig, „wenn noch Erfolg versprechende Möglichkeiten zur Abschiebung bestehen“, so die Zeit. Die Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise rechtfertige derzeit keine Abschiebungshaft als eine Art Ausreisearrest. Integrationsministerin Binz räumt ein, dass Rückführungen oft an mangelnder Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten scheitern. Sie sieht aber auch in diesen Fällen die Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise und fordert neue Instrumente für den Umgang mit Mehrfach- und Intensivstraftätern.

Binz schlägt laut dpa die Anwendung von Verwaltungshaft bei Ausländern vor, die Mehrfach- oder Intensivstraftäter sind und bei denen zwar keine Abschiebung, wohl aber eine freiwillige Ausreise möglich ist. Dafür seien jedoch Änderungen der europa- und ausländerrechtlichen Voraussetzungen notwendig, die von der Bundesregierung geschaffen werden müssten.

Die Debatte um den Umgang mit ausländischen Intensivstraftätern zeigt die unterschiedlichen Positionen der Regierungsparteien und der Opposition. Während die CDU auf einen zentralen Ausreisearrest drängt, verweist die Landesregierung auf rechtliche Hürden und appelliert an den Bund, neue Möglichkeiten zu schaffen. Die Diskussion dürfte angesichts der Komplexität der Thematik und der unterschiedlichen Interessenlagen weiter anhalten.

Quellen:

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