29.10.2024
Berliner Cannabis-Anbauvereine Ab November Mit Strengen Regeln
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Berliner Cannabis-Verordnung tritt Anfang November in Kraft

Mit Beginn November tritt die lange erwartete Berliner Cannabis-Verordnung in Kraft. Wie die Staatssekretärin der Gesundheitsverwaltung, Ellen Haußdörfer (SPD), nach der Senatssitzung bekannt gab, regelt die Verordnung die Details zur Umsetzung des bundesweiten Cannabisgesetzes, insbesondere die Bedingungen für den Betrieb von Cannabis-Anbauvereinigungen. Die Verordnung tritt mit Veröffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt in Kraft, was Anfang November erwartet wird, so Haußdörfer (Zeit Online, 29.10.2024).

Zuständigkeiten und Mitgliedergrenzen

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) wird künftig für die Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse an Cannabis-Anbauvereinigungen zuständig sein. Die Verordnung begrenzt die Mitgliederzahl pro Anbauvereinigung auf maximal 500 Personen. Jedes Mitglied muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf nur einer einzigen Vereinigung angehören. Des Weiteren ist die Anzahl der Anbauvereinigungen auf eine pro 6.000 Einwohner begrenzt, was rein rechnerisch etwa 600 Vereinen in Berlin entspräche. Haußdörfer schätzt jedoch, dass diese Zahl in der Realität deutlich niedriger ausfallen wird (Stern, 29.10.2024).

Genehmigungsverfahren und Anbauflächen

Bislang hat erst ein Anbauverein im Bezirk Marzahn-Hellersdorf eine Genehmigung erhalten. Weitere 23 Anträge aus zehn Bezirken liegen vor und werden demnächst an das Lageso weitergeleitet. In Spandau und Mitte gibt es bisher kein bekanntes Interesse an der Gründung von Anbauvereinigungen. Die Staatssekretärin wies darauf hin, dass es theoretisch zu einer ungleichmäßigen Verteilung der Vereine kommen könnte, mit Ballungen in einigen Bezirken und wenigen oder keinen in anderen. Sie erwähnte auch, dass viele Anbauflächen in Brandenburg geplant seien, insbesondere in der Umgebung von Zossen (Stern, 29.10.2024).

Bußgeldkatalog und Kontrollen

Parallel zur Umsetzungsverordnung hat der Senat einen umfassenden Bußgeldkatalog beschlossen, der ebenfalls zum 1. November in Kraft treten soll. Dieser sieht beispielsweise ein Bußgeld von 200 Euro für die Mitgliedschaft in mehreren Anbauvereinigungen vor. Für den Besitz von mehr als 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit sind Bußgelder zwischen 250 und 1.000 Euro vorgesehen. Der Konsum in der Nähe von sozialen Einrichtungen wie Schulen kann mit Bußgeldern zwischen 300 und 1.000 Euro geahndet werden. Die Einfuhr von Cannabissamen ohne Genehmigung kann mit Bußgeldern zwischen 100 und 30.000 Euro bestraft werden. Auch für Werbung oder Sponsoring für Anbauvereinigungen sind Bußgelder vorgesehen. Haußdörfer betonte, dass sich der Berliner Bußgeldkatalog an dem von Brandenburg orientiert. Die Bezirke sind für die Umsetzung des Bußgeldkatalogs zuständig (Stern, 29.10.2024).

Die Anbauvereine werden künftig regelmäßigen Kontrollen unterzogen. Die Häufigkeit dieser Kontrollen ist noch nicht festgelegt, könnte aber beispielsweise einmal jährlich erfolgen. Eine weitere Verordnung mit Detailregelungen wird voraussichtlich noch im November folgen, so Haußdörfer (Stern, 29.10.2024).

Zusätzlich zu den oben genannten Quellen wurden auch Informationen von rbb24, dem Tagesspiegel, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesministerium für Gesundheit verwendet.

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