29.10.2024
Bewährungsstrafen für Schwarzarbeit in der Baubranche

Schwarzarbeit in der Baubranche: Urteile gegen Arbeitgeber durch Scheinfirmen

Zwei Arbeitgeber aus Sachsen-Anhalt sind wegen Schwarzarbeit zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Wie die Zeit am 29. Oktober 2024 berichtete, verschleierten sie die Lohnzahlungen an ihre Angestellten mithilfe von Scheinfirmen. Der Gesamtschaden beläuft sich auf über eine halbe Million Euro. In Aschersleben erhielt eine 60-jährige Arbeitgeberin eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Sie hatte laut Hauptzollamt Magdeburg diverse Scheinfirmen eingesetzt, um die Lohnzahlungen zu verschleiern und den Krankenkassen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 350.000 Euro vorenthalten. Das Landgericht Magdeburg verurteilte einen 49-jährigen Arbeitgeber zu zwei Jahren auf Bewährung. Auch er nutzte Scheinfirmen, um Schwarzgeldzahlungen zu verdecken, wodurch ein Schaden von über 200.000 Euro entstand. Beide Urteile sind rechtskräftig.

Die Praxis der Schwarzarbeit im Baugewerbe ist ein weitverbreitetes Problem, das erhebliche finanzielle Schäden verursacht und den Wettbewerb verzerrt. Wie die Kanzlei GTK Ginster Theis Klein & Partner auf ihrer Webseite erläutert, können Schwarzlohnzahlungen sowohl zollrechtliche als auch steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Konsequenzen haben. Ein Beispiel dafür ist das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 24. Januar 2024 (Az. 3 K 1158/22), in dem die Haftung eines Arbeitgebers für nicht abgeführte Lohnsteuer aufgrund von Schwarzarbeit detailliert erörtert wurde.

Der Zoll geht aktiv gegen Schwarzarbeit vor, wie verschiedene Razzien und Schwerpunktprüfungen zeigen. So berichtete das Handwerksblatt über eine bundesweite Razzia des Zolls im April 2023, bei der rund 3.400 Zollbeamte Baustellen kontrollierten. Auch Haufe.de berichtete am 31. Januar 2018 über einen großen Schlag gegen organisierte Schwarzarbeit am Bau in Nordrhein-Westfalen, bei dem ein Netzwerk ausgehoben wurde, das einen Schaden von rund 48 Millionen Euro verursacht haben soll.

Die Fälle in Sachsen-Anhalt verdeutlichen erneut die Notwendigkeit, die Kontrollen zu intensivieren und die Strafverfolgung konsequent zu betreiben, um die Schwarzarbeit im Baugewerbe einzudämmen. Die Verwendung von Scheinfirmen zur Verschleierung von Lohnzahlungen ist eine besonders schwerwiegende Form der Schwarzarbeit, die hohe finanzielle Schäden für den Staat und die Sozialversicherungssysteme verursacht.

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