Das Gericht in Ringerike, Asker und Bærum hat den Antrag des Rechtsterroristen Anders Behring Breivik auf vorzeitige Haftentlassung zurückgewiesen. Die Nachrichtenagentur NTB meldet, das Gericht sehe weiterhin ein hohes Risiko für erneute schwere Straftaten. Breiviks Anwalt plant laut NTB, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete über die Ablehnung des Antrags.
Die Begründung des Gerichts lautet laut NTB, dass sich die Gefahr weiterer schwerer Straftaten durch Breivik seit seiner Verurteilung 2012 nicht verringert habe. Obwohl Breivik an Rehabilitationsprogrammen teilnimmt, seien diese laut Gericht bisher nicht ausreichend wirksam gewesen. stern.de berichtet ähnlich und unterstreicht die weiterhin von Breivik ausgehende Gefahr.
Breivik, der sich heute Fjotolf Hansen nennt, beging am 22. Juli 2011 die Anschläge in Oslo und auf Utøya, bei denen 77 Menschen starben. Puls24 zufolge wurde er 2012 zu 21 Jahren Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt – die damals höchste Strafe in Norwegen. Nach Ablauf dieser Mindeststrafe kann er regelmäßig eine vorzeitige Entlassung beantragen. Seinen ersten Antrag Anfang 2022 lehnte das Gericht ab, wie auch SN.at berichtet.
Im aktuellen Verfahren wurde Breiviks psychischer Zustand erstmals seit 2012 neu begutachtet. Laut ZEIT ONLINE, die sich auf die dpa bezieht, kamen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass der 45-Jährige weder psychotisch noch psychisch krank ist. Auch TRT Deutsch berichtete über die Begutachtung und den Antrag auf vorzeitige Haftentlassung.
Die LTO erläutert die Hintergründe des Verfahrens und die geringen Chancen Breiviks auf Freilassung. Das ZDF berichtete ebenfalls über den Antrag und die damit verbundene erneute Überprüfung seiner Gefährlichkeit.
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