7.11.2024
Bundestag debattiert Antisemitismusbekämpfung
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Schutz jüdischen Lebens: Debatte über Antrag zur Bekämpfung von Antisemitismus

Der Deutsche Bundestag hat sich intensiv mit einem Antrag zum Schutz jüdischen Lebens auseinandergesetzt. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am 7. November 2024 berichtete, stand dabei die Frage im Mittelpunkt, wie Antisemitismus wirksam bekämpft werden kann. Der Antrag mit dem Titel „Nie wieder ist jetzt: Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“ wurde von SPD, Grünen, FDP und Union gemeinsam erarbeitet. Obwohl der Antrag keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit besitzt, wird ihm eine erhebliche politische Signalwirkung zugeschrieben. Der CDU-Abgeordnete Michael Breilmann betonte laut dpa, der Antrag verdeutliche, dass Antisemitismus, auch in Kunst, Kultur und Medien, keinen Platz habe. Er reagierte damit auf Kritik von Wissenschaftlern, die insbesondere die im Antrag verwendete Definition von Antisemitismus in Frage stellten (dpa, 07.11.2024). Auch die Zeit berichtete über die Debatte und die Kontroversen um die Definition von Antisemitismus (zeit.de, 07.11.2024).

Kern des Antrags ist die Bekämpfung von Antisemitismus durch das Schließen von Gesetzeslücken und die konsequente Ausschöpfung repressiver Möglichkeiten, vor allem im Straf-, Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht. SPD, Grüne, FDP und Union kritisieren einen relativierenden Umgang mit Antisemitismus, insbesondere mit israelbezogenem und links-antiimperialistischen Formen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich aktiv für die Existenz und die Sicherheitsinteressen Israels einzusetzen. Länder und Kommunen sollen angehalten werden, bei Förderentscheidungen die IHRA-Definition von Antisemitismus als maßgeblichen Orientierungspunkt heranzuziehen (dpa, 07.11.2024).

Die Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) ist umstritten. Sie umfasst auch Kritik am Staat Israel, der als jüdisches Kollektiv verstanden wird, als mögliche Erscheinungsform von Antisemitismus. Die Rektorin des Wissenschaftskollegs zu Berlin, Barbara Stollberg-Rilinger, äußerte laut dpa Bedenken hinsichtlich der Unbestimmtheit der Definition und der damit verbundenen Missbrauchsanfälligkeit. Sie warnte davor, den Antisemitismusvorwurf zur Diffamierung politischer Gegner zu instrumentalisieren. Aus deutscher Verantwortung für den Holocaust folge nicht die unbedingte Verteidigung israelischer Politik, sondern die Wahrung der Menschenrechte. Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz erklärte laut dpa, die IHRA-Definition werde im Antrag nicht als absolut gesetzt, sondern als maßgeblich angesehen. Beatrix von Storch (AfD) sah in dem Antrag die Warnungen ihrer Partei vor importiertem Antisemitismus bestätigt (dpa, 07.11.2024).

Die Debatte im Bundestag verdeutlicht die Komplexität des Themas und die unterschiedlichen Perspektiven auf die Bekämpfung von Antisemitismus. Die Auseinandersetzung um die IHRA-Definition zeigt die Schwierigkeit, eine eindeutige und gleichzeitig differenzierte Abgrenzung von legitimer Kritik an israelischer Politik und antisemitischen Positionen zu ziehen.

Quellen:

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