Vor etwa einem Jahr wurde München durch den Fund eines brennenden Leichnams eines Obdachlosen unter einer Brücke im Englischen Garten erschüttert. Der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter befindet sich nun in der Schlussphase. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-12/19/urteil-im-prozess-um-mord-an-obdachlosem) berichtet, wird das Urteil gegen den 57-jährigen Angeklagten am Donnerstag vor dem Landgericht München I erwartet.
Dem Angeklagten, einem ungarischen Staatsbürger, der selbst obdachlos ist, wird von der Staatsanwaltschaft Mord und Raub mit Todesfolge vorgeworfen. Die Süddeutsche Zeitung (https://www.sueddeutsche.de/bayern/kriminalitaet-urteil-im-prozess-um-mord-an-obdachlosem-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241219-930-322085) meldet, dass die Anklage eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt hat. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren wäre damit praktisch ausgeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte das 78-jährige Opfer geschlagen und gewürgt hat, um ihm Handy, Werkzeug und ein Gummiband zu rauben. Dabei erlitt das Opfer unter anderem Schädelverletzungen sowie einen Nasen- und Kieferbruch. Um die Tat zu vertuschen, soll der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft die Leiche anschließend angezündet und dann um Hilfe gerufen haben, um auf den Brand aufmerksam zu machen. Die FLZ (https://www.flz.de/urteil-im-prozess-um-mord-an-obdachlosem/cnt-id-ps-a8d978f3-fa5f-4773-9245-045a4111c6e8) hat ebenfalls über diese Informationen berichtet.
Die Verteidigung plädiert auf Freispruch. Der Angeklagte bestreitet die Tat. Laut Zeit brachte sein Anwalt eine dritte Person als möglichen Täter ins Spiel. Diese Person soll behauptet haben, dass sich das spätere Opfer unter der Brücke aufhielt und ihm Geld schuldete. Der Angeklagte will das Feuer später bemerkt und Passanten aufgefordert haben, die Polizei zu alarmieren. Ähnliche Informationen wurden auch von der Passauer Zeitung (https://www.pnp.de/nachrichten/bayern/prozess-um-mord-an-einem-obdachlosen-unter-muenchner-bruecke-17315750) veröffentlicht.
Das Gericht steht nun vor der Entscheidung, welcher Version es Glauben schenkt.