Fast 79.000 Haushalte in Nordrhein-Westfalen mussten 2023 aufgrund von Zahlungsrückständen ihre Stromversorgung abgeben. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-12/20/nrw-netzbetreiber-stellten-79-000-mal-den-strom-ab) berichtet, stützt sich diese Information auf eine Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Partei Die Linke. Die hohe Zahl verdeutlicht die finanziellen Schwierigkeiten vieler Haushalte angesichts der gestiegenen Energiekosten.
Das Abschalten des Stroms ist das letzte Mittel der Energieversorger bei ausbleibenden Zahlungen. Betroffene Haushalte können dann weder Licht noch elektrische Geräte benutzen. Über die Stromsperren hinaus wurden laut dpa deutschlandweit im Jahr 2023 auch fast 28.000 Gassperren verhängt, was bedeutet, dass den betroffenen Haushalten auch Heizung und Warmwasser abgestellt wurden.
Caren Lay von den Linken kritisiert die hohe Zahl der Strom- und Gassperren. Für sie sind die hohen Energiepreise, die viele Menschen stark belasten, die Ursache. Die Süddeutsche Zeitung (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/energie-nrw-netzbetreiber-stellten-79-000-mal-den-strom-ab-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241220-930-323315) zitiert Lay mit dem Hinweis, dass jeder zwölfte Haushalt in Deutschland seine Wohnung nicht ausreichend heizen könne. Sie fordert daher ein Verbot von Strom- und Gassperren.
Bundesweit wurden 2023 insgesamt 204.441 Stromsperren gemeldet, rund 4.000 weniger als im Vorjahr. Gleichzeitig stieg die Anzahl der Gassperren von 22.987 im Jahr 2022 auf 28.059 im Jahr 2023. Nordrhein-Westfalen ist mit fast 79.000 Fällen besonders betroffen. Fast jede dritte Stromsperre entfällt auf NRW. Wie die dpa meldet, ist NRW neben Baden-Württemberg das einzige Bundesland, das einen Anstieg der Stromsperren verzeichnet. In anderen Bundesländern, wie Berlin, Brandenburg, Bremen und Hamburg, gab es deutlich weniger Stromsperren als 2022.
Die Verbraucherzentrale (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/stromsperre-was-sie-dagegen-tun-koennen-11674) bietet Informationen zu den Rechten von Verbrauchern bei drohender Stromsperre und gibt Tipps zur Vermeidung von Zahlungsrückständen. So muss der Energieversorger beispielsweise eine Sperre vier Wochen im Voraus androhen und die Durchführung acht Werktage vorher schriftlich ankündigen. Zudem ist er verpflichtet, eine Ratenzahlungsvereinbarung anzubieten.
Die Regulierungskammer NRW (https://www.wirtschaft.nrw/regulierungskammer-nrw) reguliert die Strom- und Gasversorgungsnetze in Nordrhein-Westfalen und setzt sich für fairen Wettbewerb im Energiemarkt ein.