Das Amtsgericht Hanau hat den Vater des Hanauer Attentäters wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Nötigung und weiterer Delikte zu einer Geldstrafe von 21.600 Euro verurteilt. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, sah es das Gericht als erwiesen an, dass der 77-Jährige in einer Vielzahl von Fällen schuldig ist. Der Angeklagte blieb der Urteilsverkündung, wie auch fast allen vorherigen Prozesstagen, fern. Lediglich am zweiten Verhandlungstag war er anwesend, nachdem die Richterin seine polizeiliche Vorführung angeordnet hatte. Dort verbrachte er die Sitzung größtenteils auf dem Boden liegend. (ZEIT ONLINE, 31.10.2024)
Der Prozess gegen den Vater des Hanauer Attentäters, der im Februar 2020 neun Menschen aus rassistischen Motiven ermordet und anschließend seine Mutter und sich selbst getötet hatte, erregte große öffentliche Aufmerksamkeit. Wie die Richterin Clementine Englert betonte, handelte es sich um ein "nicht alltägliches" Verfahren. Der Pflichtverteidiger des Angeklagten erklärte, den Kontakt zu seinem Mandanten verloren zu haben und sein Mandat niederlegen zu wollen. Er war jedoch gerichtlich verpflichtet, seine Aufgabe weiterhin zu erfüllen. (WNOZ, ohne Datum)
In ihrer Urteilsbegründung bezeichnete die Richterin den 77-Jährigen als "zweifelsohne rassistisch". Er habe die Menschenwürde von Migranten "böswillig verächtlich gemacht". Zu den verurteilten Taten gehörte auch die wiederholte Annäherung an eine Angehörige eines Anschlagsopfers, die in seiner Nähe wohnt, trotz eines bestehenden Kontaktverbots. Darüber hinaus habe er Menschen mit Migrationshintergrund und den Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) wiederholt beleidigt. (Süddeutsche Zeitung, 31.10.2024)
Eine psychiatrische Gutachterin hatte dem Angeklagten zwar Züge von Querulantentum, aber volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Er leide unter zwei wahnhaften Störungen, seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sei jedoch bei allen Taten gegeben gewesen. Im Gegensatz zu seinem Sohn liege keine Schizophrenie vor. Die Richterin entschied sich gegen eine Freiheitsstrafe und für eine "schmerzhafte Geldstrafe". Den Mann "wegzusperren" wäre zwar bequem, aber nicht angebracht, da er nicht gewalttätig sei. Sie gehe davon aus, dass der 77-Jährige seine Taten fortsetzen werde, dies müsse die Gesellschaft jedoch "ertragen". (FAZ, 28.10.2024)
Der Verurteilte ist bereits zweifach vorbestraft und zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 9.000 Euro verurteilt worden, die er nicht beglich. Die Staatsanwaltschaft trieb das Geld daraufhin durch Zwangsvollstreckung ein. Sowohl die Verteidigung als auch die Nebenklage kündigten an, Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen. Der Fall wird somit voraussichtlich vor der nächsten Instanz verhandelt werden. (Frankfurter Rundschau, 29.10.2024)
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