Der geplante Jura-Bachelor in Thüringen wird nicht wie ursprünglich erhofft zum Wintersemester 2025/26 eingeführt werden. Wie ein Sprecher der Friedrich-Schiller-Universität Jena gegenüber der dpa (ZEIT ONLINE, 9. November 2024) erklärte, benötigt die Ausarbeitung der Studienordnung und der zugehörigen Regelungen mehr Zeit. Die Universität benötige dafür unter anderem die Zustimmung verschiedener Ministerien. Man sei jedoch optimistisch, den Bachelor zum darauffolgenden Wintersemester anbieten zu können, sofern alle Beteiligten an einem Strang ziehen.
Das Land Thüringen hatte im Sommer die gesetzlichen Grundlagen für den Jura-Bachelor geschaffen. Dieser soll Jurastudierenden, die das erste Staatsexamen nicht bestehen, einen berufsqualifizierenden Abschluss ermöglichen. Bisher blieben diese nach jahrelangem Studium ohne Abschluss, da für das anspruchsvolle Examen nur ein Wiederholungsversuch vorgesehen ist. Um den Bachelor-Grad zu erlangen, müssen die Studierenden eine Bachelorarbeit oder eine vergleichbare wissenschaftliche Leistung erbringen. In den Landtagsdebatten zum Gesetz wurde betont, dass für die Berufe des Richters und Staatsanwalts weiterhin das erste und zweite Staatsexamen erforderlich sind.
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena ist die einzige Hochschule in Thüringen, die ein klassisches Jurastudium anbietet. Bereits seit 2007 gibt es dort einen Bachelor in Rechtswissenschaften als Ergänzungsfach, der neben einem Hauptfach studiert werden kann und Kenntnisse im öffentlichen Recht, Strafrecht oder Zivilrecht vermittelt. Aktuell nutzen 48 Studierende diese Möglichkeit. Der Universitätssprecher betonte, dass die Erfahrungen aus diesem bestehenden Studiengang bei der Konzeption des neuen Jura-Bachelors hilfreich sein werden.
Die Einführung eines integrierten Jura-Bachelors ist auch in anderen Bundesländern ein Thema. So hat Nordrhein-Westfalen bereits ein Gesetz zur Einführung eines landesweiten integrierten Bachelors (LL.B.) im Jurastudium verabschiedet (JURios, 11. Oktober 2024). Ab April 2025 können Studierende dort den akademischen Grad "Bachelor of Laws" beantragen, wenn sie die Voraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung sowie die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung erfüllen. Diese Regelung gilt auch rückwirkend.
Die Einführung des integrierten Bachelors wird von Studierendenvertretungen begrüßt. Sie sehen darin eine wichtige Anerkennung der erbrachten Studienleistungen und eine Möglichkeit, den psychischen Druck im Jurastudium zu reduzieren. Gleichzeitig wird aber auch weiterer Reformbedarf im Jurastudium angemahnt.