29.12.2024
Kaminofen Austauschpflicht Fristende Januar 2025

Tausende Kaminöfen müssen bis 2025 ausgetauscht oder nachgerüstet werden

Ab dem 1. Januar 2025 gilt ein Verbot für zahlreiche Kaminöfen, die zwischen 1995 und 2010 hergestellt wurden und die geltenden Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid nicht erfüllen. Wie der NDR (Stand Januar 2024) berichtet, sind allein in Schleswig-Holstein mehr als 51.000 Öfen betroffen. Grundlage dieser Regelung ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Auch die "Zeit" berichtete am 29.12.2024 über das nahende Fristende und die Konsequenzen für Ofenbesitzer. Viele Betroffene müssen ihre alten Öfen nun entweder nachrüsten lassen oder durch neue Geräte ersetzen. Der Landesinnungsmeister der Schornsteinfeger in Schleswig-Holstein, Gerhard Möller, bestätigte gegenüber dem NDR einen starken Anstieg der Nachfrage nach Beratungen und Umrüstungen in den vergangenen Monaten. Viele Ofenbesitzer würden erst jetzt, kurz vor Ablauf der Frist, aktiv werden. Der NDR begleitete Möller zu einem Termin bei Familie Balfanz in Ahrensbök (Kreis Ostholstein), wo er einen neu installierten Kaminofen abnahm. Die Familie hatte sich trotz eines noch funktionstüchtigen älteren Ofens für ein modernes Modell entschieden. Möller erklärte den Unterschied: Ältere Öfen funktionieren oft wie ein Bunsenbrenner mit Luftzufuhr von unten. Moderne Geräte hingegen besitzen zwei Luftführungen und eine verbesserte Wärmedämmung, wodurch die Wärme effizienter genutzt wird und weniger Holz für die gleiche Temperatur benötigt wird. Familie Balfanz investierte etwa 2.000 Euro in den neuen Ofen, da der Kaminofen für sie ein wichtiger Bestandteil ihres Wohnkomforts ist. Von der Regelung betroffen sind Öfen, die vor 2010 installiert wurden und die Grenzwerte für Kohlenmonoxid (maximal 4,0 Gramm pro Kubikmeter Abgas) und Feinstaub (maximal 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas) überschreiten. Für Öfen, die älter als 30 Jahre sind, galt bereits seit 2021 ein Betriebsverbot. Das Baujahr des Ofens ist in der Regel auf dem Typenschild auf der Rückseite vermerkt. Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) bietet zusätzlich eine Onlinedatenbank, in der Ofenbesitzer anhand des Modells die Abgaswerte überprüfen können. Auch Ofenbauer Christian Fahrenkrug aus Kiel bestätigte dem NDR die hohe Nachfrage und die Unsicherheit vieler Kunden. Er berichtete, dass man versuche, bestehende Feuerstellen, insbesondere Kachelöfen aus den 1970er Jahren, zu erhalten, indem oft nur die Heizeinsätze ausgetauscht werden. Bei nicht fest verbauten Kaminen sei jedoch oft ein kompletter Austausch erforderlich. Die Preise für neue Kaminöfen beginnen bei ungefähr 2.000 Euro und können je nach Modell deutlich höher liegen. Ausnahmen von der Austauschpflicht gelten für Öfen, die als einzige Heizquelle eines Raumes dienen, offene Kamine, Kochherde und bestimmte historische Öfen. Der NDR weist darauf hin, dass aktuell mit Wartezeiten von bis zu vier Wochen für einen Beratungstermin beim Schornsteinfeger und weiteren Wartezeiten für den Einbau durch Handwerker gerechnet werden muss. Wer seinen alten Ofen weiterhin betreibt, riskiert ein Bußgeld. Quellen: - Zeit Online: https://www.zeit.de/news/2024-12/29/uebergangsfrist-fuer-oefen-endet-tausende-oefen-betroffen - NDR: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Frist-fuer-alte-Kaminoefen-endet-Tipps-vom-Schornsteinfeger,kaminofen138.html
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