Eine unangekündigte Katastrophenschutzübung in Berlin musste am 2. November 2024 nach mehrstündigen Verzögerungen abgebrochen werden. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, gab es Schwierigkeiten bei der Mobilisierung der freiwilligen Hilfsdienste. Der Übungsleiter Philipp Cachée bestätigte den Abbruch und erklärte gegenüber der dpa, dass die Übung zwar Probleme aufgezeigt, aber auch wichtige Erkenntnisse geliefert habe.
Das Szenario der Übung, die in einem Hochschulgebäude in Berlin-Friedrichsfelde stattfand, sah einen chemischen Unfall mit fast 70 Betroffenen vor, von denen über die Hälfte im Verlauf des simulierten Geschehens versterben sollte. Wie die dpa berichtet, sollte mit dieser Übung, die in dieser Form bisher noch nicht durchgeführt wurde, die Handlungsfähigkeit der Behörden im Falle eines „Massenanfalls an Verstorbenen“ getestet werden. Geplant war unter anderem der Einsatz von Dekontaminationstechnik und die Bewältigung der großen Anzahl an Leichen. Freiwillige Darsteller waren bereits vor Ort, um die Opfer zu simulieren.
Der Abbruch der Übung erfolgte aufgrund von Problemen bei der Mobilisierung der freiwilligen Hilfsdienste. Beobachtende Behördenvertreter bestätigten der dpa die Schwierigkeiten. Laut dem Tagesspiegel sei es schwierig gewesen, die freiwillig organisierten Dienste in ausreichender Zahl zu mobilisieren. Sicherheitsbehörden, die die Übung beobachteten, merkten an, dass bei der Einbeziehung von Kräften wie der Berufsfeuerwehr, Polizei oder Bundeswehr in Amtshilfe mit einer anderen Reaktionszeit und einem anderen Ergebnis zu rechnen wäre.
Philipp Cachée, Katastrophen- und Zivilschutzbeauftragter des Bezirksamts Berlin-Lichtenberg, betonte gegenüber der dpa die Einzigartigkeit des Übungsszenarios: „So ein Szenario ist in den letzten Jahrzehnten in der ganzen Bundesrepublik noch nirgends beübt worden.“ An der Übung beteiligt waren unter anderem die Staatsanwaltschaft, die Gerichtsmedizin, Bestattungsunternehmen, die Freiwillige Feuerwehr, das Gesundheitsamt und die Landespolizei. Ziel war es, die bisher nur theoretisch existierenden Abläufe in der Praxis zu überprüfen. Als Beobachter waren auch die Bundespolizei und die Gerichtsmedizin eingebunden.
Die veränderte Sicherheitslage nach dem russischen Angriff auf die Ukraine und die Erfahrungen mit Unwetterkatastrophen wie dem Hochwasser an der Ahr haben zu einer verstärkten Zusammenarbeit von Polizei, Rettungsdiensten und Bundeswehr geführt. Es wurden Konzepte für eine engere Abstimmung erarbeitet und beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ein Gemeinsames Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz von Bund und Ländern eingerichtet. Die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz liegt in Deutschland bei den Ländern, während der Bund für den Schutz der Bevölkerung im Kriegs- oder Spannungsfall zuständig ist. Bei schweren Unwettern oder anderen Katastrophen können die Länder jedoch Unterstützung vom Bund, beispielsweise durch die Bundeswehr oder die Bundespolizei, anfordern.
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