18.12.2024
Kurzarbeitergeld Bis Ende 2025 Verlängert

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes als Krisenmaßnahme

Die Bundesregierung hat die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate ausgedehnt, um den Folgen der aktuellen Wirtschaftskrise entgegenzuwirken. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu sichern und Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, qualifizierte Mitarbeiter zu halten. Die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-12/18/kurzarbeitergeld-wird-ausgeweitet) berichtet, dass das Bundeskabinett diesen Beschluss zwei Tage nach der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gefasst hat. Die Umsetzung erfolgt durch eine Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), und die Verlängerung gilt bis Ende 2025. Wie unter anderem die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat sich Kurzarbeit bereits während der Corona-Pandemie als effektives Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen erwiesen.

Kurzarbeit erlaubt Unternehmen, die Arbeitszeit ihrer Angestellten zu verringern, wobei die Agentur für Arbeit einen Teil des entgangenen Lohns kompensiert. Dies entlastet die Unternehmen finanziell und hilft, Kündigungen zu vermeiden. Bundesarbeitsminister Heil unterstrich die Wichtigkeit des Erhalts von Fachkräften, besonders für exportorientierte Unternehmen, die aktuell vor großen Herausforderungen stehen.

Die Anzahl der Kurzarbeitenden ist zuletzt stark angestiegen. Im September 2024 befanden sich laut Arbeitsministerium rund 268.000 Personen in Kurzarbeit – ein Anstieg von 76 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und fast dreimal so viele wie im September 2022. Besonders betroffen ist das verarbeitende Gewerbe, darunter der Maschinenbau, die Metallverarbeitung, die Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen sowie die Automobilindustrie. t-online zitiert Heil, der die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes als "Brücke" sieht, die Unternehmen helfen soll, gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Ergänzend steht den Unternehmen Qualifizierungsgeld zur Verfügung, um die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu unterstützen.

Heil erinnert an die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie, als Branchen wie Gastronomie, Messebau und die Kultur- und Freizeitwirtschaft von plötzlichen, massiven Umsatzeinbrüchen betroffen waren. Damals stieg die Zahl der Kurzarbeitenden auf bis zu sechs Millionen. Auch staatliche Corona-Hilfen trugen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen bei.

Das Kurzarbeitergeld deckt in der Regel 60 Prozent des Netto-Lohnverlusts ab. Der Stern weist darauf hin, dass Betroffene mögliche Auswirkungen auf die Urlaubsvergütung und eventuelle Steuernachzahlungen beachten sollten.

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